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Bundesverfassungsgericht bestätigt die Demokratiefeindlichkeit der NPD - Innenminister Jäger: Politik und Gesellschaft müssen dafür sorgen, dass Rechtsextreme im Abseits stehen

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(ots) - NRW-Innenminister Ralf Jäger bedauert, dass das
Bundesverfassungsgericht die NPD nicht verboten hat. Die eindeutige
Verfassungsfeindlichkeit der Partei sei durch den Urteilsspruch
bestätigt worden. Aufgrund ihrer heutigen Bedeutungslosigkeit trauten
die Richter der Partei aber nicht zu, ihre umstürzlerische Ideologie
in die Tat umzusetzen. "Leider erhält die NPD für ihren aggressiven
Kampf gegen die freiheitlich-demokratische Ordnung weiter
Steuergelder", sagte Jäger.

Die politische Landschaft hat sich seit dem Prozessbeginn
verändert. Heute hat die NPD nicht mehr denselben Stellenwert, sie
ist ins politische Abseits geraten. "Politik und Gesellschaft müssen
jetzt dafür sorgen, dass das so bleibt", betonte Jäger. "Die
NPD-Funktionäre haben im Prozess ihre wahren Gesichter gezeigt. Sie
wollen die Demokratie abschaffen. Deshalb wird der Verfassungsschutz
die Entwicklung der Partei weiter genau beobachten."

Das Parteiverbot ist die schärfste Waffe des Rechtsstaates. Die
Entscheidung schreibt nach 60 Jahren die Kriterien für ein solches
Verbot fort. Sie hilft dabei, die Erfolgsaussichten künftiger
Verfahren besser einzuschätzen.




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Datum: 17.01.2017 - 12:37 Uhr
Sprache: Deutsch
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