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Haftstraft für Arbeitslosengeldempfänger aus Quakenbrück

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(ots) -
Vier Monate Haft, so lautet das Urteil des Amtsgerichts
Bersenbrück für einen Leistungsbezieher aufgrund von Ermittlungen des
Hauptzollamts Osnabrück. Der 33-Jährige hatte Leistungen bei der
Agentur für Arbeit beantragt und gleichzeitig eine
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen. Dies
verschwieg er gegenüber der Agentur. Dadurch konnte er neben seinem
Gehalt 862,50 Euro zu Unrecht beziehen. Durch eine Mitteilung der
Bahn-BKK flog der Leistungsmissbrauch auf. Der Zoll ermittelte
daraufhin wegen Verdachts des Betrugs durch den Leistungsbezieher.
Der Angeklagte hätte die Agentur für Arbeit sofort benachrichtigen
müssen, als er die berufliche Tätigkeit aufnahm. Das hatte er trotz
entsprechender Hinweise nicht getan. Die Haftstrafe ist für drei
Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Der Verurteilte muss die zu viel
erhaltenen Beträge selbstverständlich an die Agentur zurückzahlen.
Das Urteil ist rechtskräftig.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Osnabrück
Pressesprecherin
Sandra Wolter
Telefon: 0541-5066-302
E-Mail: presse.hza-osnabrueck(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Osnabr?ck, übermittelt durch news aktuell



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Datum: 18.01.2017 - 14:22 Uhr
Sprache: Deutsch
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