Fahrlässigkeit setzte Schlafzimmer in Brand - Wülfrath - 1701087
(ots) -
Mit unserer Pressemitteilung / ots 1701082 vom 18.01.2017
berichteten wir bereits von einem Wohnungsbrand am gleichen Tag in
Wülfrath auszugsweise wie folgt:
"Am Mittwoch, 18. Januar 2017, gegen 12.30 Uhr, wurden Polizei und
Feuerwehr zu einem Wohnungsbrand in einem Mehrfamilienhaus an der
Ernst-Moritz-Arndt-Straße in Wülfrath gerufen. Bei Eintreffen der
Einsatzkräfte quoll bereits dichter schwarzer Rauch aus einer Wohnung
im Erdgeschoss. Aus bislang unbekannter Ursache war es zu einem Brand
in einem Zimmer der Wohnung gekommen. Der Brand konnte schnell durch
die Feuerwehr gelöscht werden. Insgesamt wurden fünf Hausbewohner mit
Verdacht auf Rauchgasintoxikation ins Mettmanner Krankenhaus
transportiert, wo sie stationär verblieben. Die Kriminalwache
erschien vor Ort und übernahm die weitere Bearbeitung. Die
Brandwohnung wurde beschlagnahmt. Sie ist nach Auskunft der Feuerwehr
nicht mehr bewohnbar. Die weiteren Ermittlungen bezüglich der
Brandursache werden durch das zuständige Kriminalkommissariat 11
geführt."
--- Aktuelle Fortschreibung ---
Am heutigen Tag (Donnerstag, 19.01.2017) wurde der beschlagnahmte
Brandort von Experten des Kriminalkommissariats 11 genauer
untersucht. Dabei kamen die kriminalpolizeilichen Brandexperten zu
dem Ergebnis, dass das Feuer, welches im Schlafzimmer der Wohnung
seinen Ausgang nahm, durch den fahrlässigen Umgang mit Feuer bzw.
heißer Glut verursacht wurde. Der vom Brand verursachte
Gesamtsachschaden wird von den Ermittlern auf mindestens 40.000,-
Euro geschätzt.
Rückfragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Mettmann
- Polizeipressestelle -
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann
Telefon: 02104 / 982-1010
Fax: 02104 / 982-1028
E-Mail: pressestelle.mettmann(at)polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/mettmann
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Datum: 19.01.2017 - 13:30 Uhr
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