Einbrecher im Güterbahnhof in Darmstadt festgenommen
(ots) - Im Güterbahnhof Darmstadt wurden in der
vergangenen Nacht zwei Einbrecher festgenommen, die versucht hatten
in die dortigen Lagerhallen der Deutschen Bahn AG einzubrechen.
Mitarbeiter des Bahnsicherheitsdienstes waren gegen 1 Uhr auf die
zwei Männer aufmerksam geworden und hatten sofort die Polizei über
den Notruf verständigt. Bei den sofort eingeleiteten
Fahndungsmaßnahmen an denen sich Beamte des 1. Polizeireviers und die
Bundespolizei beteiligten, konnte zuerst ein 19-jähriger serbischer
Staatsangehöriger und wenig später auch sein 46-jähriger, ebenfalls
serbischer Staatsangehöriger, von den Beamten der Hessischen
Landespolizei festgenommen werden. Die beiden aus dem Raum Karlsruhe
stammenden Männer wurde im Anschluss an die Bundespolizei übergeben.
Im Rahmen der Ermittlungen konnte auch das Fahrzeug der Täter im
Güterbahnhof festgestellt und durchsucht werden. Hierbei wurde
umfangreiches Einbruchswerkzeug gefunden und sichergestellt.
Gegen Beide hat die Bundespolizei ein Ermittlungsverfahren wegen
des versuchten besonders schweren Fall des Diebstahls eingeleitet.
Im Laufe des heutigen Tages werden sie dem Haftrichter vorgeführt.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Frankfurt/Main
Pressesprecher
Ralf Stroeher
Telefon: 069/130145 1010; Mobil: 0172/8118752
E-Mail: Ralf.Stroeher(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Frankfurt/Main, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 19.01.2017 - 14:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1595587
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOL-F
Stadt:
Darmstadt
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Einbrecher im Güterbahnhof in Darmstadt festgenommen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundespolizeiinspektion Frankfurt/Main (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).