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Gleich drei Unfälle an Bahnübergängen in Thüringen

ID: 1595610

(ots) - Zunächst wollte ein 51-jähriger Deutscher kurz
nach 6.00 Uhr in Hildburghausen einen Bahnübergang mit seinem PKW
überqueren. Offensichtlich zu schnell gelang es ihm nicht, am
geschlossenen beschrankten Bahnübergang sein Fahrzeug rechtzeitig zum
Stehen zu bringen und kollidierte leicht mit dem Schrankenbaum.

Auch in Oberrohn fuhr ein 45-jähriger Deutscher gegen 7.30 Uhr mit
seinem Fahrzeug gegen den Schrankenbaum einer geschlossenen
Schrankenanlage.

Und um 9.45 Uhr fuhr ein 75-jähriger Deutscher in Bad Salzungen
mit seinem PKW in eine geschlossene Schrankenanlage. Der Fahrer gab
an, durch die tiefstehende Sonne geblendet worden zu sein. In allen
Fällen entstand Sachschaden an den Fahrzeugen und an den
Schrankenanlagen. Personen wurden nicht verletzt.

Im Zusammenhang mit den heutigen Unfällen weißt die Bundespolizei
nochmals auf das richtige Verhalten beim Befahren von Bahnübergängen
hin. Dabei gilt: Züge sind schnell! Auch viele Bahnübergänge werden
mit hohem Tempo passiert. Anders als Autos haben Züge einen langen
Bremsweg. Beim Erkennen von Hindernissen auf den Bahnübergängen oder
sonst auf den Gleisen ist es oft nicht möglich, den Zug rechtzeitig
zum Stehen zu bringen. So braucht beispielsweise ein 1.200 Tonnen
schwerer Güterzug, der mit 100 Stundenkilometern unterwegs ist, einen
Kilometer, bevor er nach einer Vollbremsung zum Stehen kommt. Züge
können auch nicht ausweichen.

Generell gilt: Überall wo sich Straße und Schiene kreuzen, hat die
Bahn Vorfahrt! Dafür steht das rot-weiße Andreaskreuz. Diese
Verkehrszeichen muss man gerade dann unbedingt beachten, wenn es an
einem Bahnübergang kein rotes Blinklicht, keine rote Ampel und keine
Schranken gibt. Geschlossene Halbschranken dürfen unter keinen
Umständen umfahren werden! Wer sich so verhält, handelt




verantwortungslos und bringt sich und andere in Lebensgefahr. Das
gilt umso mehr, da auch auf Grund der modernen Technik manchmal nur
wenige Sekunden zwischen dem Schließen der Schranke und dem Queren
des Zuges liegen.

Die allermeisten Unfälle wären vermeidbar, würden sich Auto- und
Mopedfahrer, Radler und Fußgänger am Bahnübergang an die
Verkehrsregeln halten.

Und so ist man an Bahnübergängen auf der sicheren Seite:
Autofahrer dürfen sich Bahnübergängen nur mit mäßiger Geschwindigkeit
nähern, um dadurch eine gründliche Beobachtung der Bahnstrecke zu
ermöglichen. Rotes Blinklicht, rote Ampel, geschlossene Schranke
heißen Stopp, keinen Meter weiter! Diese Regel gilt nicht nur, bis
ein Zug vorbei gefahren ist, sondern bis sich die Schranke öffnet und
das Rotlicht ausgeht. An Bahnübergängen, die keine technischen
Sicherungen haben, sondern mit einem Andreaskreuz ausgestattet sind,
sind immer höchste Aufmerksamkeit und Vorsicht gefordert. Daher gilt:
Tempo verringern, nach links und nach rechts blicken, besser zweimal
schauen!

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Bundespolizeiinspektion Erfurt
Michael Oettel
Telefon: 0361 65983 - 521
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Datum: 19.01.2017 - 14:13 Uhr
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