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Innenminister Lorenz Caffier zur Diskussion um Realsteuerhebesätze im Kommunalen Finanzausgleich

ID: 1596554

(ots) - Der Minister für Inneres und Europa
Mecklenburg-Vorpommerns reagiert mit Verwunderung auf die im
Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Realsteuerhebesätzen im
Kommunalen Finanzausgleich von Kommunen und Abgeordneten geführte
Diskussion.

Unter Bezugnahme auf die Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion
vom 19. Januar, die die Forderung nach "mehr Solidarität innerhalb
der kommunalen Ebene" enthält, stellt er ausdrücklich klar, dass auch
zukünftig jede Kommune autonom über die Höhe der Hebesätze
entscheiden kann. Nach den Grundsätzen der Einnahmebeschaffung sind
Kommunen, die ihre Haushalte auf andere Art ausgleichen können, auch
weiterhin nicht zur Anpassung ihrer Hebesätze gezwungen.

Das geltende Finanzausgleichsgesetz stellt dabei aber sicher, dass
die vor Ort getroffene Entscheidung einer Gemeinde, niedrige
Realsteuereinnahmen durch unterdurchschnittliche Hebesätze zu
erzielen, keinen Einfluss auf die FAG-Leistungen und Umlagezahlungen
hat. Verzichtet eine Gemeinde auf die Möglichkeit der
Einnahmeerzielung durch höhere Realsteuern, hat dies allerdings weder
höhere Schlüsselzuweisungen noch geringere Umlagen an die Ämter und
Landkreise zur Folge.

Gleiches gilt umgekehrt für die Kommunen, die ihre Bürgerinnen und
Bürger sowie die Unternehmen mit Steuersätzen belasten, die über dem
Landesdurchschnitt liegen. Die höheren Einnahmen stehen diesen
Kommunen für zusätzliche Leistungen grundsätzlich frei zur Verfügung
und werden den Schlüsselzuweisungen oder Umlagen nicht
gegengerechnet.

Mit der Methodik, nach der bei der Berechnung von
steuerkraftabhängigen Zuweisungen auf nivellierte
(landesdurchschnittliche) Hebesätze zurückgegriffen wird, ist
sichergestellt, dass eine Gleichbehandlung der Gemeinden erfolgt.
Gleiches Verfahren wird auch in anderen Bundesländern angewendet. Es




dient insbesondere dazu, Kommunen mit extrem niedrigen Hebesätzen im
Finanzausgleich nicht zu bevorteilen. Eine Änderung dieses bewährten
Verfahrens ist auch in einem neuen Finanzausgleichsgesetz nicht
angedacht.

Soweit das Innenministerium in seinen Haushaltserlassen Hebesätze
veröffentlicht, geschieht dies, um Planungssicherheit für alle
Kommunen zu gewährleisten. "Ich verstehe dies als Beratung und nicht
als Gängelung der Gemeinden", so Lorenz Caffier. Die Gewährung von
zusätzlichen Mitteln aus dem Finanzausgleich in Form von
Fehlbetragszuweisungen oder Sonderbedarfszuweisungen ist auch an die
Bedingung zu knüpfen, dass die Kommunen ihre Einnahmepotentiale
zunächst einmal selbst voll ausschöpfen müssen. Erst wenn dies
erfolgt ist, sind sie als bedürftig anzusehen, und können
Sonderbedarfsmittel erhalten.

"Auch wenn in den letzten Jahren nahezu flächendeckend und
teilweise drastisch die Hebesätze angepasst wurden, so haben die
Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern im Vergleich zu anderen östlichen
Bundesländern weiterhin noch Aufholpotential", sagte Caffier mit
Blick auf die oftmals geäußerten Befürchtung, es entwickele sich eine
Hebesatzspirale. Bei der Grundsteuer B haben die Gemeinden unter
Berücksichtigung der Gemeindegrößen in Mecklenburg-Vorpommern den
Anschluss zwar geschafft, bei der Gewerbesteuer gibt es weiterhin
noch Potentiale zu erschließen. Darüber sind sich im Übrigen Land und
Kommunen einig. Die kommunalen Landesverbände haben entsprechende
Zwänge zur Einnahmeerhöhung der Kommunen aus eigener Kraft anerkannt
und dies in der Vereinbarung zum Kommunalgipfel 2014 auch in Bezug
auf die Realsteuerhebesätze fixiert.

Sollte sich abzeichnen, dass unsere Kommunen im Steuerwettbewerb
hinten an stehen, weil sich die Hebesätze deutlich von der
Entwicklung der anderen Bundesländer absetzen, kann die
Landesregierung durch Erlass einer entsprechenden Verordnung zum
Finanzausgleich jederzeit reagieren und niedrigere
Nivellierungshebesätze für die Berechnungen zur Steuerkraft
festsetzen.




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Michael Teich
Telefon: 0385/588-2008
E-Mail: michael.teich(at)im.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de

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Datum: 20.01.2017 - 15:09 Uhr
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