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Gildehaus - Zehn Lkw stillgelegt

ID: 1597274

(ots) - Am Sonntag kontrollierten Beamte der
Autobahnpolizei und der Schwerlastgruppe in einer Schwerpunktaktion
die Einhaltung des Sonn- und Feiertagsfahrverbotes. Das Sonn- und
Feiertagsfahrverbot gilt in der Zeit von 00.00 Uhr bis 22.00 Uhr für
Lkw mit einem Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen und für Lkw-Gespanne
sogar unabhängig vom Gesamtgewicht. Das Gesetz lässt in der Regel
Befreiungen nur für den kombinierten Verkehr Schiene-Straße bzw.
Hafen-Straße und für den Transport von frischem Obst, Gemüse, Milch
und Fleisch zu. In allen anderen Fällen ist, sofern eine
Dringlichkeit begründet werden kann, eine Ausnahmegenehmigung
erforderlich. Insgesamt wurden 39 Fahrzeuge kontrolliert. Für 10
Fahrer war nach der Überprüfung die Fahrt vorerst zu Ende. Da sie
weder eine Regelbefreiung in Anspruch nehmen, noch eine
Ausnahmegenehmigung vorlegen konnten, mussten sie bis zum Ablauf des
Sonntagsfahrverbotes warten, bevor sie weiterfahren durften. In zwei
weiteren Fällen stellten die Beamten einen Reifenschaden und eine
Lenkzeitüberschreitung fest. Auf insgesamt 22 Fahrer und Halter
kommen nun Anzeigen zu. Da der überwiegende Teil der betroffenen
Fahrer und Firmen ihren Wohnort bzw. Firmensitz im Ausland haben,
wurden bei der Kontrolle bereits 3750 Euro an Sicherheitsleistungen
einbehalten. In neun Fällen kommt es außerdem zu
Gewinnabschöpfungsverfahren gegen die betroffenen Firmen. "Nach dem
Prinzip "Unrecht darf sich nicht lohnen!", gehen wir gegen die Fahrer
und Firmen vor, weil die sich durch die Verstöße gegen das Sonn- und
Feiertagsverbot einen unlauteren Wettbewerbsvorteil verschaffen",
teilte ein Sprecher der Autobahnpolizei mit. Davor schrecken
Bußgelder allein nicht ab, da der kalkulierte Transportlohn meistens
doch deutlich höher ausfällt.




Rückfragen bitte an:





Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim
Achim van Remmerden
Telefon: 0591 / 87-104
E-Mail: pressestelle(at)pi-el.polizei.niedersachsen.de
http://www.pi-el.polizei-nds.de

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Datum: 23.01.2017 - 08:58 Uhr
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