Fahndungserfolg der Bundespolizei; zwei Haftbefehle am Wochenende vollstreckt
(ots) -
Gleich zwei mit Haftbefehl gesuchte Männer konnte die
Bundespolizei am vergangenen Sonntag, 22. Januar 2017, festnehmen. Im
ersten Fall kontrollierten Beamte einen 39-jährigen Syrer am
Rastplatz Millingen auf der Autobahn A 3. Die Personalienüberprüfung
ergab, dass die Staatsanwaltschaft in Passau den zuvor aus den
Niederlanden eingereisten Mann mit einem Haftbefehl wegen
Einschleusen von Ausländern suchte. Zur Verbüßung der 125-tägigen
Haftstrafe wurde der Syrer in das Gefängnis in Kleve gebracht, da er
die fällige Geldstrafe von 1953,5 Euro nicht bezahlen konnte. Im
zweiten Fall suchte die Staatsanwaltschaft in Münster einen
45-jährigen Polen mit Haftbefehl wegen Trunkenheit im Straßenverkehr.
Ihn kontrollierte die Bundespolizei in der Regionalbahn auf der
Strecke Epe-Gronau. Auch er konnte die 26-tägige
Ersatzfreiheitsstrafe nicht abwenden, da er die fällige Geldstrafe in
Höhe von 1040 Euro nicht bezahlte. Nach Abschluss der polizeilichen
Maßnahmen wurde der Pole in die Justizvollzugsanstalt in Münster
eingeliefert.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Kleve
Uwe Eßelborn
Telefon: (02821) 7451-0
E-Mail: presse.kle(at)polizei.bund.de
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de
oder unter oben genannter Kontaktadresse.
Original-Content von: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
- blauer Mercedes Sprinter entwendet">
Datum: 23.01.2017 - 10:27 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1597398
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOL NRW
Stadt:
Kleve - Gronau
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Fahndungserfolg der Bundespolizei; zwei Haftbefehle am Wochenende vollstreckt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).