Verkehrsüberwachung/Geschwindigkeitskontrollen
(ots) - Der Winter ist noch nicht vorüber und trotzdem
fahren einige wie entfesselt. So stellte die Videobesatzung der
Besonderen Verkehrsüberwachung Anklam am Sonntag einen
Kleintransporter fest, dessen Fahrer in der Ortschaft Kavelpass
(B197), nach Abzug der Toleranz mit 103 km/h durch die Ortschaft
fuhr. Frau und Kind waren auch noch mit an Bord. Die
Videoaufzeichnung wollte der betroffene Fahrer nicht ansehen. 2
Monate Führerscheinentzug, 2 Punkte und 280 EUR sind das Resultat
dieser verantwortungslosen Fahrweise sein. So reihen sich weitere
Geschwindigkeitsüberschreitungen relativ nahtlos aneinander. Hier nur
einige Beispiele in Kurzfassung: Auf der B 199 musste unbedingt
jemand mit 139 statt der erlaubten 80 km/h fahren und auf der
Peenetalbrücke der A 20 schaffte es ein PKW-Fahrer auf 180 statt der
zulässigen 100 km/h. Dort gibt es keine Haltespur. Im Falle eines
liegengebliebenen Fahrzeuges kommt es dann schnell zu sehr
gefährlichen Situationen für alle Beteiligten. Neben den über 400
Überschreitungen auf der Autobahn müssen 17 Fahrzeugführer ihren
Führerschein abgeben. Der Spitzenreiter muss mit zwei Monaten
Fahrverbot rechnen, wird in Flensburg mit 2 Punkten registriert und
zahlt 440 EUR oben drauf.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Anklam
Pressestelle
Jana Hoffmann
Telefon: (03971) 251 3042
E-Mail: pressestelle.piank(at)polizei-nb.de
http://www.polizei.mvnet.de
Original-Content von: Polizeiinspektion Anklam, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 24.01.2017 - 11:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1598306
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-ANK
Stadt:
A20/ B197
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Verkehrsüberwachung/Geschwindigkeitskontrollen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeiinspektion Anklam (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).