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Mit Röntgentechnik überführt;

Zoll findet 184.000 Schmuggelzigaretten

ID: 1598693

(ots) -
Aberglaube hin oder her: Für einen 36 jährigen Fahrer eines
polnischen Kleintransporter war Freitag, der 13. Januar kein Tag zur
Freude. Der Mann war nach Frankreich unterwegs, als Heilbronner
Zöllner seinen Transporter auf der A 6 in Höhe Crailsheim einer
Kontrolle mit der mobilen Röntgenanlage unterzogen.

Laut seinen Frachtdokumenten sollte die Ladung ausschließlich aus
Papierfalttüchern bestehen. Bei der Bildauswertung der Röntgenanlage
wurden Auffälligkeiten auf der Ladefläche festgestellt. Die
anschließende Kontrolle offenbarte 184.000 unversteuerte Zigaretten.
Diese wurden umgehend sichergestellt.

Der Fahrer muss sich nun in einem Steuerstrafverfahren für den
Zigarettenschmuggel mit einem Steuerschaden von etwa 40.000EUR
verantworten. Für eine mögliche Geldstrafe erhoben die Zöllner von
dem Mann eine Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000EUR. Die weiteren
Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt Stuttgart.

Zusatzinformationen:

Tabak zählt zu den verbrauchsteuerpflichtigen Waren und darf nicht
in unbeschränkter Menge nach Deutschland eingeführt werden.

Bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern dürfen Tabakwaren nur unter
bestimmten Voraussetzungen und innerhalb bestimmter Mengengrenzen
abgabenfrei nach Deutschland eingeführt werden. Voraussetzung ist,
dass der Reisende die betreffenden Tabakwaren persönlich mit sich
führt und diese für seinen persönlichen Ge- oder Verbrauch bestimmt
sind. Wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist, sind folgende
Tabakwaren abgabenfrei: -200 Zigaretten oder -100 Zigarillos oder -
50 Zigarren oder -250 Gramm Rauchtabak oder -eine anteilige
Zusammenstellung dieser Waren.

Aus bestimmten EU-Ländern (wie hier aus Polen) dürfen
Privatpersonen für ihren eigenen Bedarf 300 Zigaretten nach




Deutschland mitbringen. Wer mehr dabei hat, muss für die darüber
hinaus gehenden Mengen die fällige Tabaksteuer nachzahlen. Mehrmengen
müssen beim Zoll angemeldet und versteuert werden, bei Nichtanmeldung
droht ein Steuerstrafverfahren.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Heilbronn
Pressesprecher
René Hildenbrand
Telefon: 07131-8970-1050
E-Mail: presse.hza-heilbronn(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 24.01.2017 - 15:03 Uhr
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