Allgemeinverfügung der Bundespolizeidirektion Hannover anlässlich der Fußballspielbegegnung zwischen dem VfL Osnabrück und SC Preußen Münster am 28. Januar 2017
(ots) - Am Samstag, den 28. Januar 2017,
findet in Osnabrück das Fußballspiel zwischen dem VfL Osnabrück und
SC Preußen Münster statt. Die Bundespolizei trifft daher eine
Vielzahl von Vorkehrungen, um einen friedlichen und reibungslosen
Ablauf rund um die Spielpaarung zu ermöglichen.
Anlässlich dieser Begegnung spricht die Bundespolizei ein
Alkoholkonsumverbot und Verbote über die Mitnahme und Benutzung von
Glasflaschen und Dosen, pyrotechnischen Gegenständen,
Vermummungsgegenständen und Schutzbewaffnung in Zügen und auf
Bahnhöfen aus.
Die Verbote gelten am kommenden Samstag, den 28. Januar 2017, im
Zeitraum von 06:00 Uhr bis 14:00 Uhr und von 15:30 Uhr bis 21:00 Uhr.
Hiervon betroffen sind alle zum und vom Spielort führende Züge mit
Ausnahme der IC und ICE sowie alle Bahnhöfe der nachfolgend
aufgeführten Streckenverbindungen: Münster - Osnabrück - Münster,
Münster - Rheine - Osnabrück und zurück, Münster - Bielefeld -
Herford - Bünde - Osnabrück und zurück, Oldenburg - Cloppenburg -
Osnabrück und zurück und Bremen - Vechta - Osnabrück und zurück.
Die Erfahrung bei brisanten Fußballspielen hat gezeigt, dass
insbesondere Glasbehälter von gewaltbereiten und zum Teil
alkoholisierten Fußballfans als Wurfgeschosse gegen Reisende,
friedliche Fans und Polizeibeamte eingesetzt werden. Nicht zuletzt
bilden zerbrochene Glasbehälter und Flaschen ein deutlich erhöhtes
Verletzungsrisiko für Reisende und Besucher des Spiels. Die Gefahr,
die von pyrotechnischen Gegenständen ausgeht, ist mittlerweile
hinlänglich bekannt. Nicht selten tragen betroffene Personen schwere
Verletzung davon.
Das ausgesprochene Verbot wird am Spieltag durch die Einsatzkräfte
der Bundespolizei konsequent überwacht. Bei Zuwiderhandlungen wird
ein Zwangsgeld in Höhe von 250 Euro erhoben. Die Bundespolizei bittet
alle Reisende, sich auf diese Besonderheiten bei der Planung und
Durchführung ihrer Reise einzustellen. Es sollten ggf. auch
Alternativen zur An- und Abreise geprüft werden.
Die Allgemeinverfügung der Bundespolizei kann auf der
Internetseite der Bundespolizei unter www.bundespolizei.de eingesehen
werden.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Hannover
Möckernstraße 30
30163 Hannover
Pressestelle
Sandra Perlebach
Telefon: 0511/67675-4102
Handy: 0160-96 96 48 96
Email: sandra.perlebach(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.
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Datum: 25.01.2017 - 11:53 Uhr
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