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Geschäftsführer wird zu einem Jahr Haft verurteilt;

Osnabrücker Zoll ermittelte in der Baubranche

ID: 1599302

(ots) - Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte am
09.01.2017 einen 40-jährigen faktischen Geschäftsführer einer Firma
im Eisenflechtergewerbe wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von
Arbeitsentgelt in 17 Fällen und Steuerhinterziehung in zwei
Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr ohne Bewährung.

Wie die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des
Hauptzollamts Osnabrück ermittelten, ist die Osnabrücker Firma von
der Ehefrau des Verurteilten formell geführt worden, während alle
unternehmerischen Entscheidungen von dem Angeklagten getroffen
wurden, der das Unternehmen in finanzieller, organisatorischer und
personeller Hinsicht tatsächlich leitete. Dabei hat er
Barauszahlungen für die Jahre 2012 und 2013 von Schwarzlöhnen mit
fingierten Zahlungen und Scheinrechnungen verschleiert und somit
Sozialversicherungs- und Lohnsteuerbeiträge nicht abgeführt. Dadurch
ist den Sozialkassen ein Schaden von mehr als 46.000 Euro sowie dem
Finanzamt von circa 16.000 Euro entstanden.

"Durch diese Vorgehensweise hat der Geschäftsführer nicht nur
versucht, sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen, sondern auch
einen Vorteil gegenüber den Mitbewerbern innerhalb seiner Branche",
sagte Christian Heyer Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück.

Bereits vor rund fünf Jahren wurde gegen den Angeklagten wegen
eines vergleichbaren Vergehens eine Freiheitsstrafe zur Bewährung
verhängt, ohne dass dies jedoch zu einem einsichtigeren Verhalten bei
dem Verurteilten geführt hätte.

Das Urteil des Amtsgerichts Osnabrück ist noch nicht
rechtskräftig.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Osnabrück
Pressesprecher
Christian Heyer
Telefon: 0541-5066-302
E-Mail: presse.hza-osnabrueck(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Osnabr?ck, übermittelt durch news aktuell




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Datum: 25.01.2017 - 13:51 Uhr
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