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Zoll findet Bargeld in DVD-Hüllen

Zöllner am Düsseldorfer Flughafen stellen Bargeld sicher

ID: 1599713

(ots) -
Über 11.000 Euro fanden Zöllner am Düsseldorfer Flughafen am 12.
Januar bei einem Reisenden aus Syrien. Der 29-jährige Betroffene
reiste im Transit über die Türkei ein.

Zöllner kontrollierten den Mann, als dieser den Zollbereich gerade
durch den grünen Ausgang für anmeldefreie Waren verlassen wollten.
Auf die Frage nach mitgeführten Barmitteln gab er an, lediglich 2.000
bis maximal 3.000 Euro mitzuführen.

Bei der Kontrolle des Reisegepäcks fanden die Zöllner zunächst
1.100 Euro, die in ein Taschentuch eingewickelt waren. Dieses Geld
solle er für einen Freund mitbringen, erklärte der Reisende. Im
Gepäck lagen außerdem noch zwei Folienverpackungen für DVD-Filme, in
denen sich fühlbar noch etwas anderes befand.

Jetzt konnte sich der Betroffene plötzlich doch noch erinnern,
mehr Geld mit sich zu führen, nämlich rund 10.000 Euro in den
Filmverpackungen. Dieses Geld habe er einfach völlig vergessen.
Tatsächlich befanden sich in den Verpackungen 10.000 US-Dollar (50
Banknoten á 100 US-Dollar).

Misstrauisch geworden prüften die Zöllner nun, ob der man noch
weiteres Geld am Körper mitführte und fanden in einer Geldbörse
weitere 550 Euro und 70 US-Dollar.

Da Herkunft und Verwendungszweck des Geldes nicht eindeutig
festzustellen waren, stellten die Zöllner das Bargeld sicher und
leiteten ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Betroffenen ein.

Anmeldepflicht für Zahlungsmittel Seit dem 15. Juni 2007 müssen
Drittlandsreisende ihre mitgeführten Zahlungsmittel (neben Bargeld z.
B. auch Wertpapiere, Schecks und Edelmetalle) ab einem Gesamtwert von
10.000 EUR unaufgefordert schriftlich anmelden. Bei Reisen innerhalb
der EU müssen Zahlungsmittel über 10.000 EUR nur mündlich und nur auf
Verlangen angemeldet werden.






Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Düsseldorf
Pressesprecher
Michael Walk
Telefon: 0211-2101-233
E-Mail: presse.hza-duesseldorf(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 26.01.2017 - 10:46 Uhr
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