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Zoll am Frankfurter Flughafen stellt 49 Kilogramm unversteuerten Wasserpfeifentabak im Reiseverkehr sicher

ID: 1600303

(ots) -
Am 14. Januar stellten Zollbedienstete des Hauptzollamtes
Frankfurt am Main 49 Kilogramm unversteuerten Wasserpfeifentabak aus
dem Irak sicher. Bei der Kontrolle von Reisenden kontrollierten sie
auch einen 33-jährigen Mann irakischer Staatsangehörigkeit im grünen
Ausgang für anmeldefreie Waren. Dabei stellten sie in den beiden
Reisekoffern des Mannes den unversteuerten Wasserpfeifentabak der
Marke "Al Fakher" fest.

"Der Reisende erklärte, dass der Wasserpfeifentabak für einen
Freund in den Niederlanden bestimmt sei der dort eine Shisha Bar
betreibe" so Markus Becker, Pressesprecher beim Hauptzollamt
Frankfurt am Main.

Gegen den Mann wird wegen versuchter Steuerhinterziehung
ermittelt. Der Tabak wurde beschlagnahmt. Der so verhinderte
Tabaksteuerschaden beträgt 1.078,00 Euro.

Zusatzinformation: Unversteuerter Tabak unterscheidet sich nicht
von anderen Schmuggelgütern. Auch Wasserpfeifentabak unterliegt in
Deutschland der Tabaksteuer. Der Mindeststeuersatz beträgt 22 Euro
pro Kilogramm, je nach Sorte und Kleinverkaufspreis. Als Nachweis der
Versteuerung müssen auf den Tabakwaren deutsche Steuerabzeichen
angebracht sein. Ansonsten ist die Einfuhr illegal.

Laut Bundesinstitut für Risikobewertung birgt das Rauchen von
Wasserpfeifentabak zudem hohe gesundheitliche Risiken. Der oft hohe
Glyceringehalt, gerade bei den aromatisierten Sorten, gilt als
gesundheitsschädlich. Hohe Konzentrationen können zu Reizungen des
Kehlkopfes oder der Nasenschleimhäute führen. Bedenklich sind
außerdem z.B. die enthaltenen Konservierungsstoffe oder Aromen. Das
chemische Verhalten dieser Stoffe bei Verbrennung ist unbekannt.

Das Hauptzollamt Frankfurt am Main ist zertifizierter Arbeitgeber
nach dem Audit "Vereinbarkeit von Beruf und Familie". Wir bieten
Ausbildungsplätze an. Näheres unter www.zoll.de - Beruf und Karriere








Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Frankfurt am Main
Stabsstelle Kommunikation
Markus Becker
Telefon: 069 690-30453
E-Mail: presse.hza-ffm(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 27.01.2017 - 09:00 Uhr
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