Promillefahrt in der Probezeit
(ots) - 29.01.17, 04.17 Uhr Braunschweig,
Wilhelmstraße
Auf seinen Führerschein wird ein 25-Jähriger in nächster Zeit
verzichten müssen. Eine Zivilstreife zog den jungen Autofahrer, der
seinen Führerschein noch keine zwei Jahre hat, Sonntagnacht wegen
Trunkenheit auf der Wilhelmstraße aus dem Verkehr.
Der Wagen war der Streife aufgefallen, weil der Fahrer ohne Licht
durch die Stadt kurvte. Bei der Verkehrskontrolle stellten die
Beamten fest, dass der 25-Jährige deutlich unter Alkoholeinfluss
stand. 1,56 Promille war das Ergebnis eines Alkoholtests, den der
Fahrer absolvierte.
Daraufhin ließen die Beamten dem Beschuldigten eine Blutprobe
entnehmen und beschlagnahmten seinen Führerschein.
Während der Probezeit gilt absolutes Alkoholverbot. Ein Verstoß
dagegen führt in jedem Fall zur Verlängerung der Probezeit und zur
Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar.
Im vorliegenden Fall droht dem Beschuldigten wegen absoluter
Fahruntüchtigkeit mit über 1,1 Promille allerdings der komplette
Verlust des Führerscheins. Erst nach Ende der vom Gericht verhängten
Sperrfrist kann eine neue Fahrerlaubnis beantragt werden.
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Datum: 30.01.2017 - 13:02 Uhr
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