Fußgänger schlägt vor Auto und muss durch Polizei überwältigt werden
(ots) - Ein 24-jähriger Fußgänger hat sich in der Nacht von
Freitag auf Samstag auf die Bülowstraße gestellt und ein Auto
ausgebremst. Im Anschluss schlug er gegen den PKW. Der 65-jährige
Fahrzeugführer stieg aus und geriet in Streit mit dem 24-Jährigen.
Eine alarmierte Polizeistreife traf auf die beiden Männern und konnte
sie trennen. Im Anschluss flüchtete der 24-Jährige. Er konnte durch
einen Beamten eingeholt und gestellt werden. Der Mann ging in
bedrohlicher Haltung auf den Polizisten zu und kam der Aufforderung
stehenzubleiben nicht nach. Erst nach dem Einsatz von Pfefferspray
konnte er überwältigt werden. Auf dem Weg zum Polizeigewahrsam
versuchte der 24-Jährige die Polizisten im Streifenwagen anzuspucken,
traf sie aber nicht. Nachdem man dem jungen Mann im Polizeigewahrsam
die Möglichkeit geben hat seine Augen auszuspülen, wurde er erneut
sehr aggressiv. Er trat um sich und versuchte Kopfstöße zu verteilen.
Glücklicherweise wurde dabei niemand verletzt. Den Rest der Nacht
durfte der Störenfried im Polizeigewahrsam verbringen. Auf ihn kommt
nun ein Strafverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte
zu.
Rückfragen bitte an:
Polizei Hagen
Tino Schäfer
Telefon: 02331/986 15 12
Fax: 02331/986 15 19
E-Mail: pressestelle.hagen(at)polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/hagen/
https://www.facebook.com/Polizei.NRW.HA
https://twitter.com/polizei_nrw_ha
Original-Content von: Polizei Hagen, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 30.01.2017 - 13:20 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1602103
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-HA
Stadt:
Hagen
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Fußgänger schlägt vor Auto und muss durch Polizei überwältigt werden"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Hagen (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).