Verkehrsunfallflucht mit verletzter Fußgängerin
(ots) - HC/ Bielefeld-Innenstadt-
Am Montag, den 30.01.2017, 13:30 Uhr, ereignete sich auf der
Stapenhorststraße Höhe der Bismarckstraße ein Verkehrsunfall. Ein PKW
verletzte eine Fußgängerin.
Dienstagnachmittag zeigte eine 13-jährige Fußgängerin bei der
Polizei eine Unfallflucht an. Die Schülerin ging zur Tatzeit am
Montag in Begleitung einer Freundin auf der Stapenhorststraße in
Richtung stadtauswärts. An der Einmündung zur Bismarckstraße
überquerten beide vor einem haltenden Mercedes Benz die Straße. Als
sie sich auf der Fahrbahn vor dem Wagen befanden, setze sich die
silberne A-Klasse in Bewegung und touchierte das linke Knie der
Schülerin. Nachdem die Fußgängerinnen die Straße überquert hatten,
setzte der Wagen seine Fahrt fort ohne sich um eine
Schadensregulierung zu kümmern.
Die Fußgängerin erlitt Verletzungen am Knie.
Die Polizei bittet Zeugen, sich an das Verkehrskommissariat 1
unter 0521-545-0 zu wenden.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Bielefeld
Leitungsstab/ Pressestelle
Kurt-Schumacher-Straße 46
33615 Bielefeld
Achim Ridder (AR), Tel. 0521/545-3020
Sonja Rehmert (SR), Tel. 0521/545-3232
Kathryn Landwehrmeyer (KL), Tel. 0521/545-3021
Michael Kötter (MK), Tel. 0521/545-3022
Hella Christoph (HC), Tel. 0521/545-3023
http://www.polizei.nrw.de/bielefeld
Außerhalb der Bürodienstzeit: Leitstelle, Tel. 0521/545-0
Original-Content von: Polizei Bielefeld, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 02.02.2017 - 09:19 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1603910
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-BI
Stadt:
Bielefeld
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Verkehrsunfallflucht mit verletzter Fußgängerin"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Bielefeld (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).