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Überstellung endet im Gefängnis

ID: 1604442

(ots) - Am heutigen Morgen (02.02.) überstellte die
Kantonspolizei Thurgau einen 29-jährigen Mann an die
Bundespolizeiinspektion Konstanz. Die Übergabe des Inders erfolgte am
Grenzübergang Emmishofer Straße in Konstanz auf der Grundlage der
Dublin III-Verordnung. Als der Mann gegen 10:30 Uhr in Deutschland
eintraf, war die Fahrt für ihn aber noch nicht vorbei. ´

Im Jahr 2013 wurde der Mann durch das Amtsgericht Stuttgart wegen
Diebstahls verurteilt. Ein Jahr später erließ das gleiche Gericht
einen Strafbefehl gegen ihn, erneut wegen Diebstahls. Durch beide
Entscheidungen muss er insgesamt eine 97-tägige Freiheitsstrafe
verbüßen. Da der Mann diese bisher nicht antrat, suchte die
Staatsanwaltschaft Stuttgart mit zwei Haftbefehlen nach ihm.

So wurden in Konstanz die schweizerischen gegen deutsche
Handschellen ausgetauscht. Beamte der Bundespolizei brachten den Mann
in die JVA Konstanz.




Rückfragen bitte an:

Benjamin Fritsche
Bundespolizeiinspektion Konstanz
Pressesprecher
Emmishofer Straße 20
78462 Konstanz
Telefon: 07531 1288 - 103 (zentral: -0)
E-Mail: bpoli.konstanz.oea(at)polizei.bund.de
E-Mail: bpoli.konstanz(at)polizei.bund.de

Internet: www.bundespolizei.de
Internet: www.komm-zur-bundespolizei.de
Facebook: www.facebook.com/BundespolizeiKarriere
Twitter: https://twitter.com/bpol_bw

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Datum: 02.02.2017 - 15:50 Uhr
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