Osnabrück - Zwei unbekannte Frauen bestehlen Seniorin
(ots) - Erneut wurde eine Rentnerin in Osnabrück Opfer
eines Diebstahls. Die ältere Dame hatte am Mittwochmittag, gegen
13.15 Uhr, zwei unbekannten Frauen in einem Mehrfamilienhaus in der
Wiesenbachstraße die Tür geöffnet. Die Frauen sprachen kein Deutsch,
gaben vor, sich nicht auszukennen und eine Adresse zu suchen.
Plötzlich erklärte eine von ihnen, dass sie auf die Toilette müsse.
Die Rentnerin gestattet das Anliegen. Dann fragten die beiden
unbekannten Frauen nach etwas zu Trinken. Auch diesen Wunsch
erfüllte die Seniorin, hatte die beiden aber nicht mehr die ganze
Zeit im Blick. Später stellte die Seniorin dann fest, dass sich die
beiden Unbekannten in ihrer Wohnung aufgehalten hatten, um sie zu
bestehlen. Der älteren Dame fehlte nämlich nach dem "Besuch" der
beiden Frauen ein Teil ihres Schmucks und ihr Portemonnaie. Folgende
Beschreibung konnten die ermittelnden Beamten erlangen: 1.Frau: 20-30
Jahre alt, ca. 1,65m groß und schlank, kurze-mittellange dunkle
Haare, vernarbtes Gesicht, dunkle Jacke, helle Jeans mit Löchern,
dunkelblaue Turnschuhe mit heller Sohle. 2.Frau: ca. 20 Jahre alt,
etwas kleiner und schmächtiger als ihre Begleiterin, dunkle Jacke,
dunkle Stoffhose, Henkeltasche.
Die Polizei Osnabrück warnt nochmals davor, Fremde in die Wohnung
zu lassen. Die Diebe täuschen ihre Opfer, um sich Zutritt zur
Wohnung zu verschaffen und zu stehlen. Alle bekannten
Täter-Arbeitsweisen lassen sich auf drei Grundmuster zurückführen:
-das Vortäuschen einer Notlage, die scheinbar eine Hilfeleistung oder
Unterstützung durch das Opfer in der Wohnung erfordert. -das
Vortäuschen einer offiziellen Funktion, die den Täter vermeintlich
zum Betreten der Wohnung berechtigt -das Vortäuschen einer
persönlichen Beziehung zum Opfer, die eine Einladung zum Betreten der
Wohnung nahe legt. Opfer der zumeist nichtdeutschen Täterinnen und
Täter sind fast ausschließlich ältere, teils hochbetagte Menschen.
Beim Trickdiebstahl an der Haustür werden viele Maschen angewandt:
Der Glas Wasser-Trick: Täterinnen täuschen Schwangerschaft,
Übelkeit oder die Notwendigkeit einer Arzneimitteleinnahme vor und
bitten um ein Glas Wasser.
Der Papier- und Bleistift-Trick: Täter oder Täterinnen wollen für
angeblich nicht angetroffene Nachbarn eine Nachricht hinterlassen.
Dazu fragen sie nach Schreibzeug sowie Papier und drängen auf eine
Schreibunterlage in der Wohnung oder bitten das Opfer, die Nachricht
selbst zu erfassen.
Der Blumen- oder Geschenkabgabe-Trick: Täter oder Täterinnen
wollen für angeblich nicht angetroffene Nachbarn Blumen oder ein
Geschenk abgeben. Dabei drängen sie darauf, die Blumen zu versorgen
oder das Geschenk selbst zu verwahren.
Weitere vorgetäuschte Notlagen verbinden sich mit der Bitte, -
wegen eines Wasserschadens im Haus nach einem Rohrbruch in der
Wohnung suchen zu dürfen. -auf dem Balkon seinen entflogenen Vogel
oder sein entlaufenes Kätzchen einfangen zu dürfen. -wegen einer
Autopanne, eines Unfalls oder einer Erkrankung das Telefon benutzen
zu dürfen. -die Toilette benutzen zu dürfen. -ein Baby wickeln oder
füttern zu dürfen.
Die Täter sind sehr erfinderisch und schauspielerisch begabt, so
dass die Aufzählung nicht abschließend ist.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Osnabrück
Anke Hamker
Telefon: 0541/327-2072
E-Mail: pressestelle(at)pi-os.polizei.niedersachsen.de
http://www.pi-os.polizei-nds.de
Original-Content von: Polizeiinspektion Osnabr?ck, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 02.02.2017 - 16:47 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1604478
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-OS
Stadt:
Osnabrück
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Osnabrück - Zwei unbekannte Frauen bestehlen Seniorin"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeiinspektion Osnabr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).