Fahren ohne Fahrerlaubnis
(ots) - Am 03.02.2017, gegen 03:40 Uhr, befuhr ein
32jähriger mit seinem Roller die Hauptstraße in Gommersheim in
Richtung Schwegenheim mit einer Geschwindigkeit von ca. 60-70 km/h.
Bei einer Verkehrskontrolle händigte er lediglich eine
Mofa-Prüfbescheinigung aus. Eine Fahrerlaubnis besitzt er nicht. Er
muss sich nun wegen Verstoßes gegen § 21 StVG - Fahren ohne
Fahrerlaubnis - strafrechtlich verantworten. Zudem dürfte die
Betriebserlaubnis seines Rollers erloschen sein, da die Fahrzeugart
geändert worden ist.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Edenkoben
Dirk Wecke, PHK
Telefon: 06323 955 113
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Datum: 03.02.2017 - 06:43 Uhr
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