Fahren ohne Fahrerlaubnis
(ots) - Am 02.02.2017, gegen 17:15 Uhr, wurde ein
53jähriger Landauer in der Weinstraße in Hainfeld mit seinem Roller
einer Verkehrskontrolle unterzogen. Dabei stellte sich heraus, dass
der Roller ein Kleinkraftrad mit einer Höchstgeschwindigkeit bis
50km/h ist und der Beschuldigte nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis.
Dadurch dürfte er sich wegen eines Verstoßes nach § 21 StVG - Fahren
ohne Fahrerlaubnis - strafbar gemacht haben. Den Roller musste er vor
Ort abstellen und dann wurde er zu seiner Arbeitsstelle nach
Edenkoben verbracht. Der Roller gehörte nämlich seinem Chef, der sich
nun wegen Zulassen Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten muss.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Edenkoben
Dirk Wecke, PHK
Telefon: 06323 955 113
www.polizei.rlp.de/pd.landau
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Datum: 03.02.2017 - 06:41 Uhr
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