6 Monate Haft; Leistungsempfänger aus dem Landkreis Ludwigsburg wegen Betrugs kurz vor Weihnachten 2016 zu einer Freiheitsstrafe verurteilt
(ots) - Eine schöne Bescherung sieht anders aus. Weil
ein 48 jähriger Mann aus dem Landkreis Ludwigsburg über einen
Zeitraum von 6 Monaten Arbeitslosengeld zu Unrecht bezogen hat,
verurteilte das Amtsgericht Ludwigsburg ihn zu einer Freiheitsstrafe
von 6 Monaten ohne Bewährung.
Nach einem Abgleich der Sozialversicherungsdaten ermittelte die
Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Heilbronn, dass der
Mann gegenüber dem Jobcenter des Landkreises Ludwigsburg seine über
mehrere Monate andauernde Beschäftigung pflichtwidrig verschwieg. Auf
diese Weise erhielt er ungerechtfertigt Arbeitslosengeld II in Höhe
von knapp 4.200 EUR.
Der Mann muss das Arbeitslosengeld zurückzahlen. Außerdem
verurteilte ihn das Amtsgericht zu einer 6 monatigen Freiheitsstrafe
ohne Bewährung. Das Urteil wurde kurz vor Weihnachten 2016
rechtskräftig.
Zusatzinformation: Das Arbeitslosengeld I soll Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer, die ihre Beschäftigung verlieren, sozial absichern.
Es soll das Arbeitsentgelt teilweise ersetzen, das die oder der
Arbeitslose wegen der Arbeitslosigkeit nicht erzielen kann. Die Dauer
des Bezugs ist nach bestimmten Voraussetzungen zeitlich beschränkt.
Das Arbeitslosengeld II sichert den Lebensunterhalt erwerbsfähiger
Personen, soweit sie hilfebedürftig sind. Hilfebedürftig ist, wer
seinen Lebensunterhalt nicht durch Einkommen oder Vermögen sichern
kann. Anspruch auf Arbeitslosengeld II können daher auch Personen
haben, die mit ihrer Erwerbstätigkeit ein nicht bedarfsdeckendes
Einkommen erzielen. Alle Leistungsempfänger sind gesetzlich dazu
verpflichtet, Angaben, die für den Leistungsbezug erheblich sind, den
Arbeitsagenturen, Jobcentern oder kommunalen Trägerschaften
unverzüglich mitzuteilen.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Heilbronn
Pressesprecher
René Hildenbrand
Telefon: 07131-8970-1050
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Datum: 03.02.2017 - 15:00 Uhr
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