Beratungsmobil der Polizei - Wesseling
(ots) -
Wohnungseinbrechern könnten an gut gesicherten Türen oder Fenstern
scheitern. Wie die Sicherung erfolgen könnte, dazu berät die Polizei
vor Ort und zeigt wirksame Technik.
Am Freitag (10. Februar) in der Zeit von 10:00 bis 12:00 Uhr steht
das Beratungsmobil auf der Bahnhofstraße in Höhe des Rathauses.
Experten des Kriminalkommissariats Kriminalprävention/Opferschutz
informieren über wirksame Schutzmechanismen. Die Beamten geben
zugleich Tipps, wie sich die Bürger durch ihr Verhalten vor
Einbrechern schützen können und was sie tun sollten, wenn
Verdächtiges in ihrem Umfeld geschieht. Wie wichtig effektiver Schutz
ist, zeigt die Anzahl der Wohnungseinbrüche von Freitag (3. Februar)
bis Sonntagabend (5. Februar). Insgesamt 12 Mal brachen Unbekannte in
Häuser und Wohnungen im Rhein-Erft-Kreis ein. In drei Fällen blieb
ihr schädliches Handeln im Versuch stecken. Wo die Täter aktiv waren,
das sehen Sie im Internet im Wohnungseinbruchsradar der Polizei:
http://www.polizei.nrw.de/rhein-erft-kreis/artikel__13451.html
Auf der Internetseite finden Sie auch andere Beratungstermine des
Kommissariats zum Schutz vor Einbrechern. (ha)
Landrat Rhein-Erft-Kreis
Abteilung Polizei
Leitungsstab/Sachgebiet 2
Polizeipressestelle
Telefon: 02233- 52 - 3305
Fax: 02233- 52 - 3309
Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis(at)polizei.nrw.de
Original-Content von: Polizeipressestelle Rhein-Erft-Kreis, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 06.02.2017 - 11:04 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1606039
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-REK
Stadt:
Rhein-Erft-Kreis
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Beratungsmobil der Polizei - Wesseling"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipressestelle Rhein-Erft-Kreis (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).