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ZOLL: Illegaler Abfalltransport nach Afrika verhindert!

Zöllner verhindern bei Peine einen illegalen Abfalltransport in Richtung Nigeria.

ID: 1607076

(ots) -
Am vergangenen Mittwoch (01.02.2017) kontrollierten Zöllner der
Kontrolleinheit Verkehrswege Göttingen des Hauptzollamts Braunschweig
stichprobenweise den fließenden Verkehr auf der Autobahn 2
Fahrtrichtung Hannover. Dabei ist den erfahrenen Kollegen ein
augenscheinlich mit Altfahrzeugen beladener Autotransporter
aufgefallen. Auf dem Autohof bei Peine kam es zur genaueren Kontrolle
des in Osteuropa zugelassenen Fahrzeugs.

"Meine Kollegen schauten sich den polnischen Autotransporter
genauer an. Beim Herantreten fiel den Kontrollbeamten sofort der
schlechte Zustand der geladenen Fahrzeuge auf. Durch die Scheiben
konnte man weiterhin erkennen, dass sich darin alte ölverschmierte
und stark verschmutzte Autoteile sowie Getriebe, Auspuff und alte
verschmutzte Haushaltswaren befanden", erklärt Thomas Czapla, stellv.
Pressesprecher des Hauptzollamts Braunschweig. Aus den vorgelegten
Unterlagen ging hervor, dass der polnische Fahrer drei Altfahrzeuge
von Polen nach Bremen transportieren sollte. Aufgrund von Aufklebern
an den Altfahrzeugen konnten die Beamten jedoch feststellen, dass der
tatsächliche Bestimmungsort der Altfahrzeuge Lagos/Nigeria ist. Das
lässt darauf schließen, dass die Fahrzeuge nicht in Bremen
verbleiben, sondern vielmehr nach Afrika ausgeführt werden sollten.
Dies wurde den Zöllnern kurze Zeit später durch den Disponenten
ebenfalls bestätigt. Die Fahrzeuge sollten noch am gleichen Tag mit
einem Schiff aus Bremen in Richtung Afrika weitertransportiert
werden. Bei der angegebenen Adresse in Bremen handelte es sich somit
lediglich um eine Verschleierung der tatsächlichen Ausfuhr.

Aufgrund des Anfangsverdachts der illegalen Abfallverbringung nach
dem Abfallverbringungsgesetz wurde der Autotransporter durch die
Zöllner sichergestellt und zur weiteren Abklärung das zuständige




Umweltbundesamt informiert, welches zunächst ein Ausfuhrverbot
erteilte.

Hintergrundinformationen zu Abfallkontrollen:

Fahrzeuge, mit denen Abfälle auf öffentlichen Straßen befördert
werden, müssen in Deutschland speziell gekennzeichnet sein. Der Zoll
ist nicht nur für die Erhebung der Einfuhrabgaben zuständig, sondern
wird auch im Rahmen der Abfertigung und der Kontrolle der
grenzüberschreitenden Abfallverbringung gemäß einer EG Verordnung und
des Abfallverbringungsgesetzes tätig. Das innergemeinschaftliche
Verbringen von Abfall wird vom Zoll (Kontrolleinheiten Verkehrswege)
überwacht, da die illegale Verbringung von Abfall grundsätzlich
verboten ist.




Kontakt für Medienvertreter:

Hauptzollamt Braunschweig
Pressestelle
Thomas Czapla
Telefon: 0531/3809-440
E-Mail: Presse.HZA-Braunschweig(at)Zoll.Bund.de
E-Mail: thomas.czapla(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Braunschweig, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 07.02.2017 - 13:24 Uhr
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