Frau wird noch per Haftbefehl gesucht und klingelt nichtsahnend bei der Bundespolizei
(ots) - Heute Vormittag suchte eine 35-jährige
Deutsche aus Bad Nieuweschans (Niederlande) in einer zivilrechtlichen
Angelegenheit die Hilfe der niederländischen Polizei.
Weil sie diese nicht zu erreichen wusste, klingelte sie
kurzentschlossen bei der Grenzdienststelle der Bundespolizei in Bunde
(Ostfrl.)
Bereitwillig gab die 35-Jährige den Bundespolizisten ihre
Personalien, die von diesen routinemäßig im polizeilichen
Fahndungssystem überprüft wurden.
Und zur Überraschung aller wurde die 35-Jährige per Haftbefehl
gesucht.
Die Abfrage ergab, dass gegen die Frau ein Haftbefehl der
Staatsanwaltschaft Darmstadt vorlag. Die 35-Jährige war im Jahr 2014
wegen Beförderungserschleichung verurteilt worden.
Aus diesem Schuldspruch hatte sie noch eine Reststrafe von 24
Tagen zu verbüßen oder 240,- Euro Geldstrafe zu bezahlen.
Da ihr Aufenthaltsort unbekannt war wurde sie per Haftbefehl
gesucht.
Der 35-Jährige konnte die geforderte Geldstrafe plus der
angefallenen Verfahrenskosten von 82,- Euro begleichen und ersparte
sich damit einen drohenden Gefängnisaufenthalt.
Im Anschluss wurde ihr, wie ursprünglich gewünscht, die
Erreichbarkeit der niederländischen Polizei mitgeteilt. Es ist nicht
bekannt, ob sie dort noch um polizeiliche Unterstützung ich ihrer
privaten Angelegenheit nachgefragt hat.
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Ralf Löning
Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim
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Ralf Löning
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Datum: 07.02.2017 - 13:25 Uhr
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