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Freiheitsstrafe nach verbaler und körperlicher Attacke auf Zollbeamten in Barßel

ID: 1607740

(ots) - Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Oldenburg hat
das Amtsgericht Cloppenburg am 31. Januar 2017 einen 60-jährigen Mann
aus Barßel wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und wegen
Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung
verurteilt.

Der dem Urteil zugrunde liegende Vorfall ereignete sich im August
2016. Damals suchte ein Zöllner vom Hauptzollamt Osnabrück zur
Ausführung eines Vollstreckungsauftrages den Angeklagten unter dessen
Privatadresse in Barßel auf. Nachdem der Beamte den 60-jährigen auf
seine säumige Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer hinwies und ihn zur
Begleichung des Betrages aufforderte, beschimpfte dieser den Zöllner.
Auch eine weitere Erläuterung zum Vollstreckungsauftrag konnte die
Situation nicht beruhigen. Nach den Feststellungen des Amtsgerichts
Cloppenburg griff der Angeklagte den Beamten am Oberkörper und schob
ihn mit Gewalt von seinem Grundstück. Erst nach mehreren
entsprechenden Aufforderungen des Zöllners ließ er los.

Aufgrund der erlittenen Tat war der Vollstreckungsbeamte zwei
Wochen dienstunfähig.

Das Urteil des Amtsgerichts Cloppenburg ist nicht rechtskräftig.
Der Angeklagte hat Berufung eingelegt.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Osnabrück
Pressesprecher
Christian Heyer
Telefon: 0541-5066-302
E-Mail: presse.hza-osnabrueck(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 08.02.2017 - 12:32 Uhr
Sprache: Deutsch
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