Europaweit gesuchter Straftäter durch Bundespolizei festgenommen
(ots) - Die Bundespolizei hat an der
deutsch-niederländischen Grenze einen europaweit gesuchten
35-Jährigen festgenommen.
Die belgische Justiz hatte nach dem Mann fahnden lassen. Dort wird
unter anderem wegen der Mitgliedschaft in einer kriminellen
Vereinigung und organisierten Diebstahls gegen den Mann ermittelt.
Der niederländische Staatsbürger war in der Nacht von Montag auf
Dienstag in einem PKW mit Hamburger Zulassung aus den Niederlanden
nach Deutschland eingereist.
Gegen zwei Uhr nachts wurde das Fahrzeug von Bundespolizisten im
Rahmen der grenzpolizeilichen Überwachung auf der Autobahn 30
angehalten und kontrolliert.
Bei der Überprüfung der Personalien stellten die Bundespolizisten
fest, dass der Mann mit europäischem Haftbefehl gesucht wurde.
Die Bundespolizisten verhafteten den Mann und brachten ihn,
nachdem er am Dienstag einem Richter am Amtsgericht vorgeführt wurde,
in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt.
Die zuständige Generalstaatsanwaltschaft hat nun das weitere
Auslieferungsverfahren übernommen.
Rückfragen bitte an:
Ralf Löning
Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim
Pressesprecher
Ralf Löning
Mobil: 01520 - 9054933
E-Mail: bpoli.badbentheim.presse(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Twitter: https://twitter.com/bpol_nord
Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 08.02.2017 - 13:56 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1607852
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOL-BadBentheim
Stadt:
BAB 30 / Bad Bentheim
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Europaweit gesuchter Straftäter durch Bundespolizei festgenommen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).