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Straßenkarneval in Sicht - Tipps und Hinweise der Polizei Rhein-Erft-Kreis

ID: 1607934

(ots) - Ab Weiberfastnacht (23. Februar) bis
Aschermittwoch (1. März) hat die Karnevalssaison 2017 ihren
Höhepunkt. Der Straßenkarneval beginnt mit den verschiedenen Umzügen
in den Städten des Rhein-Erft-Kreises. Zehntausende Menschen nehmen
an den Feierlichkeiten und Umzügen teil.

Die Polizei im Rhein-Erft-Kreis wünscht allen ein friedliches
Karnevalstreiben, bereitet sich aber intensiv mit starken Kräften
auf die Karnevalstage vor. Der Einsatz wird in einer "besonderen
Aufbauorganisation" bewältigt.

Die Polizei gibt folgende Tipps und Hinweise:

Auf die Gefahren im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen im
Straßenverkehr, insbesondere an den "tollen Tagen", wird hingewiesen.
Auch in diesem Jahr kontrolliert die Polizei verstärkt die
Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Besucher der
karnevalistischen Veranstaltungen sollten sich bereits vor dem Feiern
Gedanken über den Heimweg machen. Bei Alkoholkonsum gilt: "Hände weg
vom Steuer!". Die Benutzung eines Taxis oder von öffentlichen
Verkehrsmitteln schützt nicht nur vor Führerscheinverlust, sondern
trägt zur Verkehrssicherheit bei. Für junge Fahrer unter 21 Jahren
und Führerscheinneulinge, die sich noch in der Probezeit befinden,
gilt ein absolutes Alkoholverbot. Das Alkoholverbot gilt ebenso bei
"begleitetem Fahren" für den Begleiter. Unterschätzt wird oftmals der
Restalkohol am Morgen nach einer durchfeierten Nacht. Deshalb ist es
auch in diesen Fällen unbedingt angesagt, das Fahrzeug stehen zu
lassen und schon vor den Feiertagen eine Mitfahrgelegenheit zu
organisieren. Weiterhin rät die Polizei den Karnevalisten, ihre
Wertsachen im Auge zu behalten. Taschendiebe nutzten
Menschenansammlung, wie zum Beispiel Karnevalsumzüge, um Wertsachen
zu stehlen.

-Nehmen Sie nur so viel Bargeld mit, wie Sie tatsächlich




benötigen. -Tragen Sie Geld und Zahlungskarten sowie Papiere immer in
verschiedenen verschlossenen Innentaschen der Kleidung möglichst
dicht am Körper. -Tragen Sie Ihre Hand- oder Umhängetasche immer mit
der Verschlussseite zum Körper und halten Sie diese geschlossen.

BITTE unterlassen sie das Tragen von Waffenattrappen! Militärisch
aussehende Verkleidungen und Bewaffnungen können zu
Missverständnissen und Eskalationen führen, wir raten deshalb
dringend davon ab.

In Notsituationen wenden Sie sich an die Polizei unter dem Notruf
110!

Die Polizei des Rhein-Erft-Kreises wünscht allen "Jecken" mit
diesen Hinweisen einen friedlichen Fastelovend! (cb)




Landrat Rhein-Erft-Kreis
Abteilung Polizei
Leitungsstab/Sachgebiet 2
Polizeipressestelle
Telefon:    02233- 52 -  3305
Fax:        02233- 52 - 3309
Mail:       pressestelle.rhein-erft-kreis(at)polizei.nrw.de

 

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Datum: 08.02.2017 - 15:04 Uhr
Sprache: Deutsch
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