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Festnahmen durch Bundespolizei - Frau mit Säugling kann durch Zahlung von Geldstrafe Haftbefehl im letzten Moment noch abwenden

ID: 1608438

(ots) - Die Bundespolizei hat am Hauptbahnhof in Aachen
einen 22-Jährigen festgenommen, der von der Staatsanwaltschaft Ulm
wegen Leistungserschleichung zur Festnahme ausgeschrieben war. Da der
wegen anderer Delikte bereits Polizeikannte die gegen ihn verhängte
Geldstrafe nicht zahlen konnte, muss er jetzt ersatzweise eine
Freiheitsstrafe von 25 Tagen absitzen. Da er sich auch ohne
Ausweispapiere im Bundesgebiet aufgehalten hatte, wurde er wegen des
unerlaubten Aufenthaltes beanzeigt. Im Anschluss wurde der 22-Jährige
in den Polizeigewahrsam des Polizeipräsidiums Aachen eingeliefert.

In einem weiteren Fall konnte eine 28-Jährige, den gegen sie
verhängten Haftbefehl durch Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von
600,- Euro im letzten Moment noch abwenden. Sie reiste zuvor mit
ihrem Säugling in einem Fernreisebus aus Belgien ein. In
Aachen-Lichtenbusch stellten die Beamten in einer fahndungsmäßigen
Überprüfung die Ausschreibung mit Haftbefehl fest. Da der Haftbefehl
zur Strafvollstreckung ausgeschrieben war, konnte er durch Zahlung
der Geldstrafe abgewendet werden. Die Frau konnte im Anschluss ihre
Reise fortsetzen.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Aachen
POK Bernd Küppers
Telefon: +49 (0)241 56837 0
E-Mail: bpoli.aachen.presse(at)polizei.bund.de
presse.ac(at)polizei.bund.de
Twitter: (at)BPOL_NRW

Bahnhofplatz 3
52064 Aachen


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Datum: 09.02.2017 - 13:10 Uhr
Sprache: Deutsch
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