Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr: Kinder spielen mit Laserpointer
(ots) - Am 08.02.2017, gegen 18:50 Uhr wurde die
Bundespolizei in Magdeburg über das Blenden von Bahnfahrzeugführern
mittels Laserpointer informiert. Nach Angaben eines Güterzugführers,
der mit seinem Zug gerade aus dem Hauptbahnhof Magdeburg Richtung
Halle fuhr, erkannte er den grünen Laserstrahl und konnte gerade
rechtzeitig sein Gesicht wegdrehen, bevor der Strahl in treffen
konnte. Mit Unterstützung der Landespolizei konnten die
Bundespolizisten eine Wohnung in der Holsteiner Straße ausmachen, aus
der der Laserstrahl kam. Als Verursacher konnten in der Wohnung zwei
Jungen festgestellt werden, die aus dem Fenster heraus mit einem
Laserpointer auf die angrenzenden Bahngleise leuchteten. Der
Laserpointer war ein Geschenk der Mutter. Die beiden 10- und
12-Jährigen und auch die Mutter wurden über die enorme Gefährlichkeit
ihres Handelns aufgeklärt. Der Laserpointer wurde sichergestellt.
Eine Attacke mit einem Laserpointer kann schwerwiegende Folgen haben.
Bei dem Auftreffen eines Laserstrahls auf das menschliche Auge kommt
es immer zu einer verminderten Reaktionsfähigkeit sowie zu einer
möglichen vorübergehenden Einschränkung des Sehvermögens. Ab einer
bestimmten Laserklasse kann das menschliche Auge nicht einmal mehr
durch Lidschluss geschützt werden. In allen Fällen kann es zu einer
dauerhaften Schädigung der Augen kommen. Durch das Leuchten mit dem
Laserpointer auf Bahngleise werden die Straftatbestände des
gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr und die der
Körperverletzung erfüllt.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Magdeburg
Chris Kurpiers
Telefon: +49 (0) 391 56549-504
E-Mail: chris.kurpiers(at)polizei.bund.de
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Twitter: (at)bpol_pir
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Datum: 09.02.2017 - 14:23 Uhr
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