Streit unter Eheleuten endet im Gewahrsam
(ots) - Am Freitag, 10.02.2017 gegen 17:50 kam es im
Ortsteil Horst in einer Wohnung zu Streitigen zwischen Eheleuten.
Nachdem man zunächst gemeinsam Alkohol getrunken hatte eskalierten
die Streitigkeiten. Im weiteren Verlauf der Auseinandersetzungen
wurde der 42-jährige Ehemann von seiner 53-jährigen Frau getreten und
geschlagen. Durch die herbeigerufene Polizei wurde die Frau der
Wohnung verwiesen, ein 10-tägiges Rückkehrverbot wurde ausgesprochen.
Als der Frau die Möglichkeit gegeben wurde persönliche Gegenstände
einzupacken, versuchte sie erneut ihren Mann zu attackieren.
Daraufhin wurde sie von den Beamten ergriffen und sollte zur
Verhinderung weiterer Straftaten in das Polizeigewahrsam eingeliefert
werden. Gegen diese Maßnahme widersetzte sie sich jedoch vehement,
wobei sie versuchte die eingesetzten Beamten zu treten und zu
schlagen. Letztendlich konnte sie aber gefesselt und in den
Streifenwagen verbracht werden. Während der Fahrt zum
Polizeigewahrsam trat sie nach dem Fahrer und beleidigte bzw.
bedrohte die Beamten massiv. Auf richterliche Anordnung wurde ihr
eine Blutprobe entnommen. Sie erwartet nun eine Strafanzeige.
Rückfragen bitte an:
Polizei Gelsenkirchen
Leitstelle
PHK Wieschermann
Telefon: 0209/365 2160
E-Mail: leitstelle.gelsenkirchen(at)polizei.nrw.de
www.polizei.nrw.de
Original-Content von: Polizei Gelsenkirchen, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 11.02.2017 - 10:19 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1609461
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-GE
Stadt:
Gelsenkirchen
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Streit unter Eheleuten endet im Gewahrsam"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Gelsenkirchen (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).