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+++ Angeklagte nach Diebstählen in Innenstadt am 26.01.2017 und 02.02.2017 bereits wenige Tage später im beschleunigten Verfahren zu Geldstrafen verurteilt +++

ID: 1610247

(ots) - Gemeinsame Pressemitteilung der
Polizeiinspektion Oldenburg-Stadt/Ammerland, des Amtsgerichts
Oldenburg und der Staatsanwaltschaft Oldenburg

Wegen gemeinschaftlichen Diebstahls in zwei Fällen sind zwei
Männer im Alter von 31 und 35 Jahren vom Amtsgericht Oldenburg im
beschleunigten Verfahren zu einer Gesamtgeldstrafe von jeweils 40
Tagessätzen zu je 5 Euro verurteilt worden. Mit diesem Strafmaß
entsprach das Amtsgericht Oldenburg einem entsprechenden Antrag der
Staatsanwaltschaft Oldenburg.

Nach dem Urteil des Amtsgerichts Oldenburg sollen die Angeklagten
sich am 26.1.2017 und am 02.02.2017 in die Geschäftsräume eines
Kaufhauses in Oldenburg begeben und dort gemeinsam diverse
Sportbekleidungsartikel sowie ein Paar Sportschuhe entwendet haben.

Nachdem die Polizei Oldenburg die Angeklagten nach der Tat am
02.02.2017 festgenommen hatte, ordnete das Amtsgericht Oldenburg auf
Antrag der Staatsanwaltschaft Oldenburg gegen den 31-jährigen
Angeklagten die Hauptverhandlungshaft an. Das Amtsgericht Oldenburg
verhandelte sodann gegen die Angeklagten im beschleunigten Verfahren,
so dass eine kurzfristige Aburteilung der angeklagten Taten bereits
am 08.02.2017 - und damit nur sechs Tage nach der letzten Tat -
möglich war.

Das Urteilt ist noch nicht rechtskräftig.




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Oldenburg - Stadt / Ammerland
Pressestelle
Stephan Klatte
Telefon: 0441 790 4004
E-Mail: pressestelle(at)pi-ol.polizei.niedersachsen.de
http://www.pd-ol.polizei-nds.de/dienststellen/polizeiinspektion_olden
burg_stadt_ammerland

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Datum: 13.02.2017 - 11:30 Uhr
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