Name des Schwarzfahrers stand bereits auf der Fahndungsliste
(ots) - Am Samstagabend ist ein 40-jähriger Schwarzfahrer
an der Autobahnanschlussstelle Niederseifersdorf von der
Bundespolizei ertappt worden.
Der in der Schweiz lebende Mann saß zum Zeitpunkt der Kontrolle
hinter dem Lenkrad eines Mercedes Vito. Wenngleich er im Besitz eines
von der Schweiz ausgestellten Führerscheins ist, handelte er dennoch
strafbar. Schließlich war ihm von der zuständigen deutschen Behörde
unanfechtbar das Recht, von einer ausländischen Fahrerlaubnis
Gebrauch zu machen, aberkannt worden. Einen ähnlichen Straftatvorwurf
musste sich auch dessen Ehefrau gefallen lassen. Die 27-Jährige saß
als Halterin des Kleintransporters neben ihrem Mann und ließ es zu,
dass dieser ohne die erforderliche Erlaubnis das Kraftfahrzeug
führte. Eine weitere Überprüfung ergab im Übrigen, dass die
Personalien des Schwarzfahrers bereits auf der Fahndungsliste
standen. Wegen Trunkenheit im Verkehr hatte ihn das Amtsgericht
Stuttgart-Bad Canstatt im August des vergangenen Jahres zu einer
Geldstrafe i. H. v. 2.985,00 Euro verurteilt und von der
Staatsanwaltschaft Stuttgart einen Vollstreckungshaftbefehl
ausstellen lassen. Nachdem ein Bekannter den Betrag beim
Polizeirevier Konstanz einzahlte, ist der Haftbefehl gelöscht und der
Verurteilte wieder entlassen worden.
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Datum: 13.02.2017 - 12:19 Uhr
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