Nach Urteil wegen Körperverletzung vollstreckt die Bundespolizei Haftbefehl
(ots) - Beamte der Bundespolizei
kontrollierten im Rahmen ihres Streifendienstes Personen im Bereich
des Bahnhofs Herzogenrath. Bei der Überprüfung eines 52-Jährigen
stellten sie fest, dass gegen diesen ein Haftbefehl der
Staatsanwaltschaft Limburg an der Lahn aus dem Jahr 2016 vorlag. Das
Urteil des Amtsgerichts Limburg zur Strafvollstreckung in Höhe von 5
Monaten, erfolgte wegen vorsätzlicher Körperverletzung in
Tatmehrheit mit Diebstahl sowie versuchter Nötigung. Die Festnahme
erfolgte vor Ort. Der 52-Jährige wurde der zuständigen
Justizvollzugsanstalt Aachen zugeführt.
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Datum: 16.02.2017 - 09:45 Uhr
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