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Schulwegkontrollen und Verkehrskontrollen der Polizei

ID: 1612718

(ots) - Die Polizeiinspektion Neustadt hat am
Mittwoch, den 16.02.17 im Stadtgebiet mehrere Kontrollstellen
eingerichtet. In den frühen Morgenstunden wurde der Schulweg zur Hans
Geiger Schule, vorrangig die dortige Fußgängerampel überwacht. Ein
Verkehrsteilnehmer wurde aufgrund eines Rotlichtverstoßes belangt. Am
Leibniz Gymnasium wurde zeitgleich eine Geschwindigkeitskontrolle
durchgeführt. Hier wurden 12 Fahrer wegen zu hoher Geschwindigkeit
verwarnt. Der Spitzenreiter wurde mit 48 km/h gemessen. Bei einer
Kontrolle am Hauptfriedhof wurden Vormittags fünf Fahrzeugführer
wegen der Benutzung des Mobiltelefons während der Fahrt und drei
Fahrer wegen nicht angelegtem Sicherheitsgurt beanzeigt. In den
Mittagsstunden wurden bei einer Standkontrolle im Bereich der
Hetzelanlage sieben Fahrzeugführer wegen nicht angelegter
Sicherheitsgurte belangt. Weitere zwei Fahrzeugführer nutzen
unerlaubt das Mobiltelefon während der Fahrt.

Hinweis der Polizei: Die Nutzung des Mobiltelefons während der
Fahrt ist nicht zulässig und wird im § 23 der Straßenverkehrsordnung
geregelt. Demnach gilt: Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder
Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der
Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies
gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor
ausgeschaltet ist. Die Nutzung des Mobiltelefons während der Fahrt
wird mit einem Bußgeld in Höhe von 60EUR und einem Punkt im
Verkehrszentralregister sanktioniert.




Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Neustadt
Karl-Helfferich-Straße 11
67433 Neustadt an der Weinstraße

Telefon 06321/854 207
pineustadt.sbet(at)polizei.rlp.de (funktionales Postfach)


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Datum: 16.02.2017 - 13:08 Uhr
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