Täterermittlung nach Raub auf Spielhalle in Börnsen vom 12.02.17
(ots) - Börnsen/ Geesthacht
Am 12.02.2017, um 19:25 Uhr, kam es in der Lauenburger Landstraße
(Börnsen) zu einem Raub auf eine Spielhalle unter Mitführen einer
Schusswaffe und einer Machete. (siehe Pressemitteilung der PD
Ratzeburg vom 13.02.2017).
Am 14.02.17 stellte sich ein 18 Jahre alter Heranwachsender aus
Mölln mit seinem Rechtsanwalt der Kriminalpolizei in Geesthacht. Er
legte ein umfangreiches Geständnis hinsichtlich seiner Tatbeteiligung
am o.g. Raub auf die Spielhalle ab. Als Grund für das Geständnis gab
er u.a. sein schlechtes Gewissen an. Der 18-jährige gab an, der
Tatverdächtige mit der Machete gewesen zu sein.
Bei der Vernehmung benannte der 18 Jahre alte Mann einen
17-jährigen aus Mölln, der mit ihm zusammen die Spielhalle betreten
haben und die Schusswaffe getragen haben soll. Außerdem belastete der
18-jährige einen 21 Jahre alten ehemaligen Möllner als Haupttäter
der Tat. Dieser 21-jährige galt bisher als Zeuge. Bei diesem handelte
es sich um den Skoda-Fahrer, der angegeben hatte, unter dem Vorhalt
einer Schusswaffe zur Mitnahme der beiden Tatverdächtigen gezwungen
worden zu sein.
Am 15.02.2017 konnte daraufhin der 21-jährige und am 16.02.17 der
17-jährige festgenommen werden. Während der 17-jährige ebenfalls ein
Geständnis ablegte, machte der 21-jährige keine Angaben und lässt
sich von einem Rechtsanwalt vertreten.
Am 16.02.2017 wurde gegen den erwachsenen Haupttäter auf Antrag
der StA Lübeck durch den Haftrichter beim AG Lübeck
Untersuchungshaftbefehl erlassen. Der Jugendliche und der
Heranwachsende, die beide über einen festen Wohnsitz verfügen, wurden
nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen, da keine
Haftgründe vorlagen.
Hinweise auf Zusammenhänge mit anderen Raubtaten in der Region
ergaben sich bisher nicht.
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Marco Hecht-Hinz
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Datum: 17.02.2017 - 08:10 Uhr
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