OH_Eutin /
Brandstiftung im Amtsgericht
(ots) - Am gestrigen Donnerstag, 16.02.2017, wurde der
Polizei in Eutin um 13.43 Uhr ein Alarm der Brandmeldeanlage des
Amtsgerichts im Jungfernstieg mitgeteilt.
Am Einsatzort konnte durch die Beamten folgender Tathergang
ermittelt werden: ein 67-jähriger Mann aus Neustadt war mit einer
behördlichen Entscheidung über die ihm zugewiesene
Obdachlosenunterkunft nicht zufrieden.
Um gegen die Entscheidung zu protestieren, entschloss der Mann
sich, auf dem Flur des Amtsgerichtes unter Zuhilfenahme eines
Brandbeschleunigers ein Feuer zu legen. Er erklärte den
Polizeibeamten zudem, dass er in Untersuchungshaft genommen werden
wolle.
Das Feuer war mithilfe eines Feuerlöschers schnell gelöscht, es
kam jedoch zu einer starken Rauchentwicklung. Das Amtsgericht musste
geräumt werden. Der 67-jährige wurde zur Verhinderung weiterer
Straftaten in das Polizeigewahrsam nach Lübeck gebracht und auf
Antrag der Staatsanwaltschaft Lübeck am heutigen Tag dem Haftrichter
am Amtsgericht Lübeck vorgeführt.
Dieser erließ Haftbefehl wegen des Verdachts der versuchten
schweren Brandstiftung gegen den 67-jährigen und ordnete den Vollzug
der Untersuchungshaft an. Der Beschuldigte wurde der JVA in Lübeck
zugeführt.
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Lübeck
Pressestelle
Dierk Dürbrook
Telefon: 0451-131 2004 / 2015
E-Mail: pressestelle.luebeck.pd(at)polizei.landsh.de
http://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/LPA/lpa_node.html
Original-Content von: Polizeidirektion L?beck, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 17.02.2017 - 15:58 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1613760
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-HL
Stadt:
Lübeck
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" OH_Eutin /
Brandstiftung im Amtsgericht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeidirektion L (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).