Pressemeldung für den Bereich Vechta
(ots) - Vechta - schwerer Verkehrsunfall
Am 18. Februar 2017 kam es gegen 18.00 Uhr in Vechta, Bundesstraße
69 (B69), in Höhe der Einmündung zur Diepholzer Straße, zu einem
schweren Verkehrsunfall. Ein 28-jähriger polnischer Mitbürger befuhr
mit seinem Pkw die Diepholzer Straße in Richtung B69. Im
Einmündungsbereich hielt der 28-Jährige zunächst an und fuhr
schließlich in den Kreuzungsbereich ein. Hierbei kollidierte er mit
dem Pkw eines 33-jährigen polnischen Mitbürgers. Zwei Insassen im Pkw
des 28-Jährigen wurden durch den Aufprall aus dem Pkw geschleudert.
Eine 20-jährige polnische Mitbürgerin wurde hierbei lebensgefährlich
verletzt. Sie wurde mit einem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus
geflogen. Ein 26-jähriger polnischer Mitbürger wurde schwer verletzt.
Der 28-Jährige sowie der 33-Jährige wurden leicht verletzt. Die
26-Jährige Beifahrerin des 33-Jährigen wurde ebenfalls leicht
verletzt. Die Versorgung der Verletzten wurde durch Rettungskräfte
aus Lohne übernommen, die mit vier Rettungswagen und einem Notarzt
vor Ort waren. Auch die Feurwehr war mit einem Fahrzeug und acht
Kameraden vor Ort. Die Fahrbahn musste während der
Verkehrsunfallaufnahme voll gesperrt werden.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Cloppenburg / Vechta
Maren Fokken
Telefon: (04471) 1860-104
E-Mail: pressestelle(at)pi-clp.polizei.niedersachsen.de
Original-Content von: Polizeiinspektion Cloppenburg / Vechta, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 19.02.2017 - 04:52 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1614020
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-CLP
Stadt:
Cloppenburg/Vechta
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Pressemeldung für den Bereich Vechta"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeiinspektion Cloppenburg / Vechta (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).