KORREKTUR zur Pressemitteilung "Schwarzfahrer klettert auf Lokomotive"
Der Schwarzfahrer kletterte auf einen Puffer der Lokomotive. Versehentlich wurde ein "Poller" genannt.
(ots) - Schwarzfahrer klettert auf Lokomotive
19.02.2017, 09:04 Uhr
Meldung in Ihrem Newsroom Menü
Bremen (ots) - Metronom Hamburg - Bremen, Bahnhof Klecken,
18.02.2017 / 07:10 Uhr
Erst fährt ein Mann ohne gültigen Fahrschein, dann blockiert er
die Weiterfahrt des Zuges ...
Ein 33-jähriger Schwarzfahrer ist am Samstagmorgen in einem
Metronom auf der Fahrt von Hamburg Richtung Bremen ohne gültigen
Fahrschein angetroffen worden. Im Bahnhof Klecken sollte der Iraner
den Zug verlassen. Nach einem Streit wurde er an die frische Luft
gesetzt. Aus Protest sprang er ins Gleisbett vor die Lokomotive und
kletterte auf einen PUFFER. Erst als Streifenwagen der Polizei
Seevetal nahten, stieg er freiwillig wieder herunter.
Die Folgen: Durch seine Aktion verspäteten sich zwei Züge um
insgesamt 33 Minuten - ihn erwarten zivilrechtliche Forderungen. Dazu
kommen strafrechtliche Ermittlungen der Bundespolizeiinspektion
Bremen.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Bremen
Pressesprecher
Holger Jureczko
Mobil: 0172 893 8080
E-Mail: holger.jureczko(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Bremen, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 19.02.2017 - 10:38 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1614157
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOL-HB
Stadt:
Bremen
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" KORREKTUR zur Pressemitteilung "Schwarzfahrer klettert auf Lokomotive"
Der Schwarzfahrer kletterte auf einen Puffer der Lokomotive. Versehentlich wurde ein "Poller" genannt."
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundespolizeiinspektion Bremen (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).