Verbotenes Einhandmesser eingezogen
(ots) - Das Führen eines Einhandmessers ist in
Deutschland verboten. Deshalb zogen Bundespolizisten ein solches am
gestrigen frühen Nachmittag im vogtländischen Oelsnitz ein und
zeigten einen 45-jährigen Rumänen wegen Verstoßes gegen das
Waffengesetz an. Vorangegangen war eine stichprobenartige
Binnengrenzkontrolle, bei welcher der Pkw Mercedes des Mannes
gestoppt worden war. In der Mittelkonsole lag gut sichtbar der
verbotene Gegenstand. Nach Abschluss der notwendigen polizeilichen
Maßnahmen konnte der Betroffene weiterfahren.
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Eckhard Fiedler
Bundespolizeiinspektion Klingenthal
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Zweifaches Tötungsdelikt in Vaihingen an der Enz-Aurich" alt=" Staatsanwaltschaft Heilbronn und Polizeipräsidium Ludwigsburg:
Zweifaches Tötungsdelikt in Vaihingen an der Enz-Aurich">
Datum: 19.02.2017 - 14:14 Uhr
Sprache: Deutsch
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Oelsnitz/V.
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