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Betrunken im Straßenverkehr- Köln/Kerpen

ID: 1614926

(ots) -
Durch das aufmerksame Verhalten eines Zeugen konnte die Fahrt
gestoppt werden.

Ein 44-jähriger Pkw-Fahrer informierte am Sonntagmorgen (19.
Februar) gegen 08.45 Uhr die Polizei über "Notruf 110". Er fuhr auf
der Bundesautobahn (BAB) 4 in Richtung Köln hinter einem Lkw, der
sehr starke Schlangenlinien fuhr. Der weiße Kastenwagen nutzte nach
Angaben des Zeugen zeitweise alle drei Fahrstreifen. An der Ausfahrt
Elsdorf verließ das Fahrzeug die BAB und fuhr in Richtung Kerpen
Sindorf. Der Zeuge blieb hinter dem Wagen und informierte die Polizei
fortwährend über den Aufenthaltsort. Auf der Gustav-Heinemann-Straße
trafen Polizeibeamte auf das stehende Fahrzeug und setzten ihren
Streifenwagen hinter den Transporter. Der 46-jährige Fahrer bemerkte
dies nicht. Er setzte den Rückwärtsgang ein, um seine Fahrt
fortzusetzen. Dabei kam es zum Zusammenstoß mit dem Streifenwagen.
Die Beamten forderten den Fahrer auf, aus dem Wagen auszusteigen. Der
Mann aus Kerpen konnte sich kaum auf den Beinen halten. Seine
Atemluft roch stark nach Alkohol. Ein vor Ort durchgeführter
Atemalkoholtest ergab 1,3 Promille. Auf der Polizeiwache entnahm ein
Arzt dem 46-Jährigen eine Blutprobe. Sein Führerschein wurde
sichergestellt und ihm das Führen von Kraftfahrzeugen bis auf
weiteres untersagt. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen
Gefährdung des Straßenverkehrs durch Fahren unter Alkoholeinfluss
eingeleitet. Dem aufmerksamen Verhalten des Zeugen ist es zu
verdanken, dass keine Personen zu Schaden kamen. Gerade in der
Karnevalszeit kommt es vermehrt zu Trunkenheitsdelikten im
Straßenverkehr. Bei Alkoholkonsum gilt: "Hände weg vom Steuer!". Die
Benutzung eines Taxis oder von öffentlichen Verkehrsmitteln schützt
nicht nur vor Führerscheinverlust, sondern trägt zur
Verkehrssicherheit bei. Für junge Fahrer unter 21 Jahren und




Führerscheinneulinge, die sich noch in der Probezeit befinden, gilt
ein absolutes Alkoholverbot. Das Alkoholverbot gilt ebenso bei
"begleitetem Fahren" für den Begleiter. Unterschätzt wird oftmals der
Restalkohol am Morgen nach einer durchfeierten Nacht. Deshalb ist es
auch in diesen Fällen unbedingt angesagt, das Fahrzeug stehen zu
lassen und schon vor den Feiertagen eine Mitfahrgelegenheit zu
organisieren. (bb)




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Abteilung Polizei
Leitungsstab/Sachgebiet 2
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Datum: 20.02.2017 - 14:09 Uhr
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