Hoverboard-Fahrer auf Gehweg in Varel unterwegs - Polizei weist daraufhin, dass das Fahren mit den Boards imöffentlichen Verkehrsraum verboten ist
(ots) - varel. Am Sonntagabend, 19.02.2017, befuhr
ein 16-Jähriger gegen 22.55 Uhr mit einem Hoverboard oder auch
Self-Balance-Board den Gehweg an der Oldenburger Straße.
Das Board mit zwei parallel verlaufenden Rädern hat eine
Standfläche mit Gleichgewichtsstabilisierungssystem und wird über
einen Elektromotor durch Gewichtsverlagerung gesteuert.
Die Polizei erläutert, dass solch ein Fahrzeug eine
Geschwindigkeit von bis zu 20 km/h erreichen kann und daher als
Kraftfahrzeug unter die Regelung der Fahrzeugzulassungsverordnung
fällt. Das Fahrzeug muss daher zugelassen und versichert werden.
Außerdem wäre die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr
fahrerlaubnispflichtig. Aufgrund der Bauart dieser Geräte wird für
sie in Deutschland keine Betriebserlaubnis erteilt.
Da der Jugendliche nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, das
Fahrzeug nicht versichert und ohne Betriebserlaubnis im öffentlichen
Verkehrsraum geführt wurde, leiteten die Beamten gegen den
16-Jährigen ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne
Fahrerlaubnis, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und
Inbetriebsetzung eines nicht zugelassenen Fahrzeugs ein.
Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass das Fahren mit den
beschriebenen Boards im öffentlichen Verkehrsraum verboten ist. Sie
dürfen in Deutschland nur auf privatem Gelände benutzt werden.
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Pressestelle Wilhelmshaven
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Datum: 20.02.2017 - 14:07 Uhr
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