Nach Schusswaffengebrauch - Tödlich verletzter 30-Jähriger griff Polizisten mit Messer an
(ots) - Nachtrag zur
Pressemitteilung: "Mann stirbt nach Schüssen" (ots vom 20.02., um
00:04 Uhr) Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Bochum
und der Polizei Münster
Ein 30-jähriger Asylbewerber aus Tunesien brach nach ersten
Ermittlungen am Sonntagabend (20.2., 19.10 Uhr) gewaltsam in die
Wohnung einer 72-jährigen Seniorin auf der Kurt-Schumacher-Straße in
Herten ein. Die Frau flüchtete vor dem Eindringling aus der Wohnung
und brachte sich bei Nachbarn in Sicherheit. Die hinzugerufenen
Polizeibeamten trafen bei der Durchsuchung der Wohnung unvermittelt
auf den Einbrecher. Dieser griff die Beamten sofort an.
Die Auswertung des Tatortbildes spricht dafür, dass der Angriff
des Mannes mit einem Messer geführt wurde. Dieses wurde neben der
Leiche aufgefunden. Ein Beamter setzte daraufhin seine Dienstwaffe
ein und gab mindestens einen Schuss auf den Angreifer ab.
"Die Obduktion am heutigen Tage (20.2.) ergab, dass den
30-Jährigen eine Kugel in die linke Brust getroffen hat und dieses
zum Tod führte", erläuterte Staatsanwalt Nogaj. "Die Rechtmäßigkeit
des polizeilichen Schusswaffengebrauches durch den Beamten wird nun
im Rahmen des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft
Bochum geprüft."
Der 30-jährige tödlich Verletzte lebte seit 2012 in
Nordrhein-Westfalen und hatte seinen Wohnsitz in Herten. Die
Ermittlungen zur Klärung des Tatherganges werden von der
Staatsanwaltschaft Bochum und dem Polizeipräsidium Münster geführt.
Eine Ermittlungskommission unter der Leitung von
Kriminalhauptkommissar Ulrich Bux ist eingerichtet.
"Nach ersten Ermittlungen war der 30 -jährige Tunesier vor der Tat
zwangsweise in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht und
von dort unerlaubt geflüchtet", erklärte Kriminalhauptkommissar Bux.
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Polizei Münster
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Datum: 20.02.2017 - 15:55 Uhr
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