Kein närrischer Ausnahmezustand am Steuer ! - Kreis Mettmann - 1702118
(ots) -
Der Kreis Mettmann steht spätestens ab Weiberfastnacht, am 23.
Februar, und bis zum Aschermittwoch, am 01. März 2017, wieder einmal
unter spürbarem Einfluss des rheinischen und bergischen Karnevals.
Auch in der diesjährigen Karnevalszeit führt die symbolische
Schlüsselübergabe in den Rathäusern zur zeitlich beschränkten Geltung
des "Narrenrechts". Nur, die Kombination - Alkohol, Drogen und das
Fahren von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr - fällt
definitiv nicht unter den "närrischen Ausnahmezustand"!
Die Polizei des Kreises Mettmann wird auch in diesem Jahr, in der
heißen Phase der so genannten 5.ten Jahreszeit, wieder verstärkt
Alkohol- und Drogenkontrollen durchführen. Sämtliche
Polizeidienststellen werden sich an diesen Maßnahmen rund um die Uhr
beteiligen. Die Wahrscheinlichkeit für Verkehrsteilnehmer, in eine
solche polizeiliche Kontrolle zu geraten, ist damit im gesamten
Kreisgebiet zu jeder Tages- und Nachtzeit sehr hoch. Auch der
Restalkohol "am Tag danach" birgt leider immer wieder unterschätzte
Gefahren für Verkehrsteilnehmer und steht deshalb ebenfalls im Fokus
der kontrollierenden Beamtinnen und Beamten.
Trotz aller früheren Hinweise, auf erhöhte Kontrolltätigkeit der
Polizei in den närrischen Tagen, zeigten die Ergebnisse polizeilicher
Verkehrsüberwachungen vergangener Jahre leider immer wieder
überdeutlich, dass es dennoch den einen oder anderen Unvernünftigen
gab, der die polizeilichen Warnungen nicht ernst nahm und weder
Gefahrenbewusstsein, noch ausreichend Verantwortungsgefühl
entwickelte - gute Gründe für die Polizei im Kreis Mettmann, um auch
in diesem Jahr wieder intensiver zu kontrollieren.
Landrat Thomas Hendele, Behördenleiter der Polizei im Kreis
Mettmann, appelliert deshalb auch im Jahr 2017: "Verzichten Sie nach
Alkohol- und Drogenkonsum unbedingt auf die Nutzung ihres Fahrzeugs
und steigen sie auf öffentliche Verkehrsmittel oder Taxen um, denn
die Erfahrung des Führerscheinverlustes ist eine schlechte Erinnerung
an einen fröhlichen Karneval 2017 im Kreis Mettmann !"
Rückfragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Mettmann
- Polizeipressestelle -
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann
Telefon: 02104 / 982-1010
Fax: 02104 / 982-1028
E-Mail: pressestelle.mettmann(at)polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/mettmann
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Datum: 22.02.2017 - 07:52 Uhr
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