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Pressemitteilung der Wiesbadener Polizei: Ordnungsamt und Landespolizei sorgen auch an Fastnacht für Sicherheit -

Fahrverbot für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen und mehr Einsatzkräfte

ID: 1616077

(ots) - "Zur Gewährleistung der Sicherheit während des
Umzuges am Fastnachtssonntag haben die Landeshauptstadt Wiesbaden und
das Polizeipräsidium Westhessen gemeinsam mit der DACHO als
Veranstalter ein Sicherheitskonzept erarbeitet. Kernpunkte dieses
Konzeptes sind ein Fahrverbot für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen in der
Innenstadt sowie die Errichtung mobiler Sperren auf den
Zufahrtstraßen", erklärten Ordnungsdezernent Dr. Oliver Franz und
Polizeipräsident Stefan Müller. Darüber hinaus planen Stadt- und
Landespolizei den Einsatz mit einem hohen Kräfteansatz, der noch über
dem des Vorjahres liegt.

Alle Sicherheitskräfte werden auf den Zuwegen und entlang der
Umzugsstrecken permanent für die Bürgerinnen und Bürger ansprechbar
sein. Besucherinnen und Besucher sollten sich sowohl auf dem Weg zum
Umzug, als auch entlang des Streckenverlaufes auf Kontrollen
einstellen. Dies gilt vor allem für solche Personen, die mit
Anscheinswaffen sowie mit ihrer Verkleidung für eine Verunsicherung,
vor allem bei den Sicherheitskräften sorgen. Bewaffnungen oder
unangemessene Verkleidungen können schnell zu gravierenden
Missverständnissen und auch zu polizeilichen Maßnahmen führen. Daher
empfehlen wir allen Besucherinnen und Besuchern dringend, gänzlich
auf solche missverständlichen Kostümierungen zu verzichten.

Neben den uniformierten Einsatzkräften wird die Landespolizei auch
Zivilkräfte einsetzen, um auf besondere Entwicklungen in der
Besuchermenge schnell und angemessen reagieren zu können. Bei
außergewöhnlichen Ereignissen wird die Polizei die Möglichkeit haben,
durch den Einsatz von Videoaufnahmen sowie Beamtinnen und Beamten mit
Bodycams, Straftaten sofort dokumentieren zu können.

"Das Sicherheitskonzept ist das Ergebnis einer engen und
vertrauensvollen Zusammenarbeit der letzten Monate", so Stadtrat Dr.




Franz und Polizeipräsident Müller. Unter Federführung des
Veranstaltungsbüros im Ordnungsamt habe sich eine Ämterrunde
etabliert, die sich seit dem vergangenen Jahr intensiv mit der
Sicherheit bei Veranstaltungen befasse. Neben Ordnungsamt und
Landespolizei gehörten die Berufsfeuerwehr und die Rettungsdienste zu
dieser Runde. Ein weiteres Ergebnis der guten Zusammenarbeit sei,
dass inzwischen für alle Großveranstaltungen die erforderlichen
Sicherheitskonzepte vorliegen würden.

Neben den genannten Maßnahmen werden auch in diesem Jahr während
der Fastnachtsumzüge wieder die bewährten HaLT-Jugendschutzkontrollen
gemeinsam durch das Ordnungsamt und die Landespolizei durchgeführt.
Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Altersgruppe der unter
16-Jährigen, die noch keinerlei Alkohol trinken dürfen. Bei Verstößen
gegen dieses Verbot wird der Alkohol direkt vor Ort vernichtet oder
sichergestellt. In Einzelfällen werden auch Alkoholtests durchgeführt
und bei Bedarf die Eltern benachrichtigt, damit diese ihr Kind vor
Ort abholen. Bei massiven Verstößen wird zudem das Jugendamt
benachrichtigt. Generell gilt: Wein, Bier und Sekt sind unter 16
Jahren tabu. Branntwein (Schnaps, Wodka, Likör) ist erst ab 18 Jahren
erlaubt.

Die Landespolizei wird den Einsatz mit einem Social-Media-Team
begleiten, dass fortlaufend via Twitter ((at)Polizei_WH) über den
Fastnachtsumzug, den damit verbundenen Polizeieinsatz und über
besondere Ereignisse informiert.




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Westhessen - Wiesbaden
Konrad-Adenauer-Ring 51
65187 Wiesbaden
Telefon: (0611) 345-1042
E-Mail: pressestelle.ppwh(at)polizei.hessen.de

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Datum: 22.02.2017 - 09:28 Uhr
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