Zwei Festnahmen bei Schwarzarbeitskontrollen im Gaststättengewerbe;
Gemeinsame Aktion von Zoll, Polizei und Stadt Osnabrück
(ots) -
Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts
Osnabrück haben bereits am Freitag, den 17. Februar 2017 gemeinsam
mit der Polizei und der Stadt Osnabrück Gaststätten, Restaurants und
Imbisse in Osnabrück geprüft.
In den Betrieben kontrollierten die Ermittler 70 Arbeitnehmer und
befragten diese nach ihren Arbeitsverhältnissen. Dabei gingen die
Beamten insbesondere Hinweisen auf Schwarzarbeit,
Beitragsvorenthaltung und Leistungsmissbrauch nach.
Bestandteil der Prüfungen waren auch die aktuellen Bestimmungen
nach dem Mindestlohngesetz. Von Interesse war hierbei die Einhaltung
der vorgesehenen Aufzeichnungspflichten. So sind im
Gaststättengewerbe Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit
für alle Beschäftigten festzuhalten.
Erste Feststellungen haben folgende Verdachtsmomente ergeben:
- Verdacht auf Verstöße gegen das Mindestlohngesetz in vier Fällen
- Beschäftigung von Ausländern ohne entsprechenden
Aufenthaltstitel in drei Fällen
- Meldepflichtverletzungen nach dem Sozialgesetzbuch in drei
Fällen
- Verstöße gegen das Gewerberecht in sechs Fällen
- ein Verstoß gegen die Hygienevorschriften
- illegale Geldspielautomaten in drei Betrieben
Zwei Personen wurden im Rahmen der Kontrollen durch die Polizei
festgenommen, da sie nach bisherigen Erkenntnissen zu einer
Geldstrafe verurteilt wurden und diese nicht gezahlt hatten. Aus
diesem Grund erging durch die Staatsanwaltschaft Haftbefehl zur
Verbüßung dieser Strafe.
Die Auswertung der bei den Kontrollen aufgedeckten Verdachtsfälle
dauert an und wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
1 Bilddatei: Quelle Hauptzollamt Osnabrück
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Datum: 23.02.2017 - 11:34 Uhr
Sprache: Deutsch
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