Einbruch in Reifenfachgeschäft ++ Diebstahl von hochwertigen Reifensätzen ++ Schaden von circa 100.000 Euro++
(ots) - In der Nacht zum heutigen Donnerstag, 23.
Februar 2017, brachen bislang unbekannte Täter in ein Reifenlager in
der Wilhelmshavener Heerstraße in Oldenburg ein. Es wurden circa 50
hochwertige Reifensätze entwendet. Der Schaden beläuft sich auf circa
100.000 Euro.
Die Täter gelangten in der Zeit zwischen 22.30 Uhr und 07.00 Uhr
zunächst auf das Grundstück der Nachbarfirma, indem das dortige
Einfahrtstor aufgebrochen wurde. Von dort aus wurde ein Zaunelement
zum Grundstück der geschädigten Firma aufgeschnitten.
Durch das Aufbrechen einer Tür gelangten die Täter schließlich in
den Lagerraum und entwendeten hier hochwertige Reifensätze mitsamt
Felgen.
Es ist davon auszugehen, dass ein Lkw zum Abtransport genutzt
wurde.
Zeugen, die Hinweise zum Tatgeschehen sowie zu auffälligen
Personen und Fahrzeugen geben können, werden gebeten, sich bei der
Polizei zu melden.
Hinweise nimmt die Polizei unter 0441-7904115 entgegen.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Oldenburg - Stadt / Ammerland
Lena Bohlken
Telefon: 0441-7904004
E-Mail: pressestelle(at)pi-ol.polizei.niedersachsen.de
http://www.pd-ol.polizei-nds.de/dienststellen/polizeiinspektion_olden
burg_stadt_ammerland
Original-Content von: Polizeiinspektion Oldenburg - Stadt / Ammerland, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 23.02.2017 - 13:02 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1617127
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-OL
Stadt:
Oldenburg
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Einbruch in Reifenfachgeschäft ++ Diebstahl von hochwertigen Reifensätzen ++ Schaden von circa 100.000 Euro++"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeiinspektion Oldenburg - Stadt / Ammerland (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).