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Untersuchungshaftbefehl wegen sexueller Nötigung - Verstoß gegen Bewährungsauflagen - Besitz von Ecstasy

41-Jähriger beschäftigt Polizei und Justiz

ID: 1617796

(ots) - Eine Streife der Bundespolizei überprüfte gestern
Abend (23. Februar, 18:45h) einen 41-jährigen Mann im Essener
Hauptbahnhof. Hierbei stellte sich heraus, dass er mit zwei
Haftbefehlen gesucht wurde. Auch Ecstasy-Tabletten wurden bei der
Durchsuchung gefunden.

Der Mann hielt sich in der Empfangshalle auf. Bei der
Identitätsfeststellung stellte sich heraus, dass das Amtsgericht
Wesel gegen den 41-Jährigen ein Untersuchungshaftbefehl wegen
sexueller Nötigung erlassen hat.

Auch ein Sicherungshaftbefehl des Amtsgerichts Essen, wegen
Beförderungserschleichung nach Verstoß gegen Bewährungsauflagen,
zeigte das Fahndungssystem an.

Nach erfolgter Festnahme fanden Einsatzkräfte der Bundespolizei
bei dem Gesuchten mehrere Ecstasy-Tabletten. Dies führte zu einer
Anzeige wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Der Festgenommene nahm alle Maßnahmen desinteressiert zur
Kenntnis. Bevor er dem Polizeigewahrsam in Essen überstellt wurde,
konnte er telefonisch eine Vertrauensperson über seinen zukünftigen
Verbleib informieren.

Er wurde dem zuständigen Haftrichter vorgeführt.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Dortmund
Jürgen Karlisch
Telefon: 0231 - 562247131
E-Mail: bpoli.dortmund.presse(at)polizei.bund.de

Untere Brinkstraße 81-89
44141 Dortmund

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Datum: 24.02.2017 - 11:40 Uhr
Sprache: Deutsch
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