Verkehrskontrolle: Fahrzeugführer unter Drogeneinfluss und mit Betäubungsmitteln im Gepäck
(ots) - Am 24.02.2017 gegen 15:50 Uhr wurde auf dem
Mitfahrerparklpatz Gau-Bickelheim ein 21-jähriger Fahrzeugführer aus
dem Raum Alzey durch eine Streife der PAST Gau-Bickelheim
kontrolliert. Eine Überprüfung des Fahrzeugführers ergab, dass dieser
schon mehrfach wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz in
Erscheinung getreten war. Darauf angesprochen händigte der junge Mann
den überraschten Beamten sofort eine benutze Wasserpfeife ( Bong)
aus. Ein durchgeführter Drogentest reagierte positiv auf
Cannabisprodukte. Bei der anschließenden Durchsuchung der Person und
des Fahrzeuges konnten dann noch insgesamt 80 Gramm Marihuana, 142
Tabletten Tilidin ( Verschreibungspflichtiges Schmerzmittel ) sowie
eine Feinwaage aufgefunden werden. Dem 21-Jährigen wurde eine
Blutprobe entnommen, die aufgefunden Sachen wurden sichergestellt.
Ihn erwartet eine Strafanzeige wegen dem Verstoß gegen das
Betäubungsmittelgesetz sowie eine Anzeige wegen dem Führen eines
Fahrzeuges unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln.
Rückfragen bitte an:
PAST Gau-Bickelheim
06701-919-100
www.polizei.rlp.de/vd.mainz
Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.
Original-Content von: Verkehrsdirektion Mainz, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 25.02.2017 - 12:48 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1618441
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-VDMZ
Stadt:
Gau-Bickelheim
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Verkehrskontrolle: Fahrzeugführer unter Drogeneinfluss und mit Betäubungsmitteln im Gepäck"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Verkehrsdirektion Mainz (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).