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170228.1 Brunsbüttel: Verstoß gegen das Seeversicherungsnachweisgesetz

ID: 1619832

(ots) - Montagmittag musste der Kapitän eines
Massengutschiffes in Brunsbüttel eine Sicherheitsleistung
hinterlegen, weil er nicht sämtliche erforderliche Papiere vorweisen
konnte - ihn erwartet nun eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das
Seeversicherungsnachweisgesetz.

Gegen 12.30 Uhr kontrollierten Beamte des
Wasserschutzpolizeireviers Brunsbüttel das norwegische
Massengutschiff "Landy" während der Durchschleusung von der Elbe in
den Nord-Ostsee-Kanal in der Großen Südschleuse in Brunsbüttel. Dabei
stellten sie fest, dass die so genannte
Wrackbeseitigungshaftungsbescheinigung für das Schiff nicht an Bord
vorhanden war. Es konnten lediglich die Unterlagen von der
bestehenden Versicherung vorgelegt werden, nicht aber die
Bescheinigung in Form eines Zertifikates durch den Flaggenstaat.

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie ordnete nach
Schilderung des Sachverhalts durch die Einsatzkräfte eine
Sicherheitsleistung an. Diese wurde noch an Bord in bar beglichen.

Die Berufsgenossenschaft für Transport- und Verkehrswirtschaft
erhielt ebenfalls Kenntnis und entschied, dass das Schiff seine Reise
fortsetzen könne, da der generelle Nachweis über eine Versicherung
durch die vorgelegten Unterlagen erbracht sei.

Seitens der Wasserschutzpolizei wird eine Anzeige wegen des
Verstoßes gegen das Seeversicherungsnachweisgesetz gefertigt.

Merle Neufeld




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Datum: 28.02.2017 - 08:32 Uhr
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